Instandhaltungen

Hallo www-ler,

ich habe bezüglich der Instandhaltungen eine Frage:
Kann der Mieter den neuen Eigentümer (Erben) aufgrund unterlassener Instandhaltungen Schadensersatzpflichtig machen? Evtl. sogar die Miete kürzen?

Mängel wurden vom Mieter nie schriftlich angezeigt bzw. wurde mein Vater nie aufgefordert irgendwelche Schäden zu beseitigen.

Kann man denn nun nicht den Spiess umdrehen und den Mieter Schadensersatzpflichtig machen, wenn Mängel vorhanden sind, aber diese durch den Mieter nie angezeigt wurden?

In einem Telefonet mit dem Mieter wurde nämlich von irgendwelchen Mängel und Schäden gesprochen. Ist es nun sinnvoll diese sich schriflich geben zu lassen? Kann ich dies verlangen und ihm eine Frist setzen? Wenn er diesem nicht nachkommt, kann ich davon ausgehen, dass alles paletti ist?

Merci
Markus

Hallo Markus,

ich glaube, Du hast so viel Wohnungen oder es ist immer noch derselbe Mieter, der Dir Probleme macht ?

ich habe bezüglich der Instandhaltungen eine Frage:
Kann der Mieter den neuen Eigentümer (Erben) aufgrund
unterlassener Instandhaltungen Schadensersatzpflichtig machen?
Evtl. sogar die Miete kürzen?

Im Rahmen der Mängel kann er die Miete mindern. Der Vermieter muss aber über die Mängel informiert sein. Unterlässt der Mieter eine Mängelanzeige, kann er sich nicht rückwirkend auf eine Mietminderung berufen.

Mängel wurden vom Mieter nie schriftlich angezeigt bzw. wurde
mein Vater nie aufgefordert irgendwelche Schäden zu
beseitigen.

Dann besteht rückwirkend keinerlei Anspruch. Auch das BGH-Urteil VIII ZR 302/02 deckt diesen Fall nicht.

Kann man denn nun nicht den Spiess umdrehen und den Mieter
Schadensersatzpflichtig machen, wenn Mängel vorhanden sind,
aber diese durch den Mieter nie angezeigt wurden?

Wenn Du z.B. durch nicht gemeldete Schimmelschäden Schäden an der Bausubstanz nachweisen kannst, ist der Mieter bei unterlassener Mängelanzeige haftbar.

In einem Telefonet mit dem Mieter wurde nämlich von
irgendwelchen Mängel und Schäden gesprochen. Ist es nun
sinnvoll diese sich schriflich geben zu lassen? Kann ich dies
verlangen und ihm eine Frist setzen? Wenn er diesem nicht
nachkommt, kann ich davon ausgehen, dass alles paletti ist?

Um einen Mangel beseitigen zu könnne, muss der Vermieter den Mangel kennen. Dann muss der Vermieter die Möglichkeit haben, den Mangel zu besichtigen, damit er jemand beauftragen kann. Verlange eine detaillierte Mängelaufstellung. Verlange den schriftlichen Hinweis seit wann diese Mängel bestehen. Etwa so „Teilen Sie mir bitte mit, seit wann diese Mängel bestehen ( damit ich mit einen Überblick verschaffen kann, wie dringend die Angelegenheit ist) und um welche Mängel es sich handelt“. Du wirst bei diesem vorgegebene Text meist auch den Termin erhalten, wann der Mangel besteht und hast Erkenntnisse, seit wann der Mieter vertragswidrig Mängel nicht gemeldet hat. Weise ihn also nicht daraufhin, dass er sich bei einer Nichtmeldung haftbar macht. Stelle Dich ahnungslos über die Haftungsfrage, bis Du die Mängelanzeige und die Zeit hast, wo Mängel entstanden sind.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Hallo Markus,

ich glaube, Du hast so viel Wohnungen oder es ist immer noch
derselbe Mieter, der Dir Probleme macht ?

es ist leider immer noch der selbe mieter. naja, da wir noch immer keinen verbündeten gefunden haben, müssen wir noch immer alleine kämpfem.

ich habe bezüglich der Instandhaltungen eine Frage:
Kann der Mieter den neuen Eigentümer (Erben) aufgrund
unterlassener Instandhaltungen Schadensersatzpflichtig machen?
Evtl. sogar die Miete kürzen?

Im Rahmen der Mängel kann er die Miete mindern. Der Vermieter
muss aber über die Mängel informiert sein. Unterlässt der
Mieter eine Mängelanzeige, kann er sich nicht rückwirkend auf
eine Mietminderung berufen.

also in unserem falle, kann der mieter garnix machen, da wir (meine schwester und ich) von garnix wissen…

es kann ja sein, dass unser vater die mängel kannte (was ich mir kaum vorstellen kann, da er uns gegenüber nie was davon erwähnte), kann uns dann auch nicht haftbar machen?

Mängel wurden vom Mieter nie schriftlich angezeigt bzw. wurde
mein Vater nie aufgefordert irgendwelche Schäden zu
beseitigen.

Dann besteht rückwirkend keinerlei Anspruch. Auch das
BGH-Urteil VIII ZR 302/02 deckt diesen Fall nicht.

Kann man denn nun nicht den Spiess umdrehen und den Mieter
Schadensersatzpflichtig machen, wenn Mängel vorhanden sind,
aber diese durch den Mieter nie angezeigt wurden?

Wenn Du z.B. durch nicht gemeldete Schimmelschäden Schäden an
der Bausubstanz nachweisen kannst, ist der Mieter bei
unterlassener Mängelanzeige haftbar.

evtl. soagr fristlos kündigen?..:smile:))
lassen die sich nachweisen, seit wann die bestehen? (blöde frage ich weiss)

In einem Telefonat mit dem Mieter wurde nämlich von
irgendwelchen Mängel und Schäden gesprochen. Ist es nun
sinnvoll diese sich schriflich geben zu lassen? Kann ich dies
verlangen und ihm eine Frist setzen? Wenn er diesem nicht
nachkommt, kann ich davon ausgehen, dass alles paletti ist?

Um einen Mangel beseitigen zu könnne, muss der Vermieter den
Mangel kennen. Dann muss der Vermieter die Möglichkeit haben,
den Mangel zu besichtigen, damit er jemand beauftragen kann.
Verlange eine detaillierte Mängelaufstellung. Verlange den
schriftlichen Hinweis seit wann diese Mängel bestehen. Etwa so
„Teilen Sie mir bitte mit, seit wann diese Mängel bestehen (
damit ich mit einen Überblick verschaffen kann, wie dringend
die Angelegenheit ist) und um welche Mängel es sich handelt“.
Du wirst bei diesem vorgegebene Text meist auch den Termin
erhalten, wann der Mangel besteht und hast Erkenntnisse, seit
wann der Mieter vertragswidrig Mängel nicht gemeldet hat.
Weise ihn also nicht daraufhin, dass er sich bei einer
Nichtmeldung haftbar macht. Stelle Dich ahnungslos über die
Haftungsfrage, bis Du die Mängelanzeige und die Zeit hast, wo
Mängel entstanden sind.

Gruss Günter

Vielen Dank
Markus

Hallo Markus,

ich glaube, Du hast so viel Wohnungen oder es ist immer noch
derselbe Mieter, der Dir Probleme macht ?

es ist leider immer noch der selbe mieter. naja, da wir noch
immer keinen verbündeten gefunden haben, müssen wir noch immer
alleine kämpfem.

ich habe bezüglich der Instandhaltungen eine Frage:
Kann der Mieter den neuen Eigentümer (Erben) aufgrund
unterlassener Instandhaltungen Schadensersatzpflichtig machen?
Evtl. sogar die Miete kürzen?

Im Rahmen der Mängel kann er die Miete mindern. Der Vermieter
muss aber über die Mängel informiert sein. Unterlässt der
Mieter eine Mängelanzeige, kann er sich nicht rückwirkend auf
eine Mietminderung berufen.

also in unserem falle, kann der mieter garnix machen, da wir
(meine schwester und ich) von garnix wissen…

es kann ja sein, dass unser vater die mängel kannte (was ich
mir kaum vorstellen kann, da er uns gegenüber nie was davon
erwähnte), kann uns dann auch nicht haftbar machen?

Dann wäre es natürlich ein Problem, wenn der Mieter beweisen kann, dass er die Mängel Deinem Vater gemeldet hat und nichts unternommen wurde.

Mängel wurden vom Mieter nie schriftlich angezeigt bzw. wurde
mein Vater nie aufgefordert irgendwelche Schäden zu
beseitigen.

Dann besteht rückwirkend keinerlei Anspruch. Auch das
BGH-Urteil VIII ZR 302/02 deckt diesen Fall nicht.

Kann man denn nun nicht den Spiess umdrehen und den Mieter
Schadensersatzpflichtig machen, wenn Mängel vorhanden sind,
aber diese durch den Mieter nie angezeigt wurden?

Wenn Du z.B. durch nicht gemeldete Schimmelschäden Schäden an
der Bausubstanz nachweisen kannst, ist der Mieter bei
unterlassener Mängelanzeige haftbar.

evtl. soagr fristlos kündigen?..:smile:))

ja, aber dieses Verfahren ist derart schwierig und bedarf der Gutachten, geht meist 9-12 Monate wenn der Mieter Widerspruch einlegt und kostet vor allem bis zur Klärung dem Vermieter mal so rund um die 2000 EURO , ohne Anwalt und ohne Gericht.

lassen die sich nachweisen, seit wann die bestehen? (blöde
frage ich weiss)

Ein Bausachverständiger kann natürlich nachweisen dass ein Mangel schon länger besteht.

In einem Telefonat mit dem Mieter wurde nämlich von
irgendwelchen Mängel und Schäden gesprochen. Ist es nun
sinnvoll diese sich schriflich geben zu lassen? Kann ich dies
verlangen und ihm eine Frist setzen? Wenn er diesem nicht
nachkommt, kann ich davon ausgehen, dass alles paletti ist?

Um einen Mangel beseitigen zu könnne, muss der Vermieter den
Mangel kennen. Dann muss der Vermieter die Möglichkeit haben,
den Mangel zu besichtigen, damit er jemand beauftragen kann.
Verlange eine detaillierte Mängelaufstellung. Verlange den
schriftlichen Hinweis seit wann diese Mängel bestehen. Etwa so
„Teilen Sie mir bitte mit, seit wann diese Mängel bestehen (
damit ich mit einen Überblick verschaffen kann, wie dringend
die Angelegenheit ist) und um welche Mängel es sich handelt“.
Du wirst bei diesem vorgegebene Text meist auch den Termin
erhalten, wann der Mangel besteht und hast Erkenntnisse, seit
wann der Mieter vertragswidrig Mängel nicht gemeldet hat.
Weise ihn also nicht daraufhin, dass er sich bei einer
Nichtmeldung haftbar macht. Stelle Dich ahnungslos über die
Haftungsfrage, bis Du die Mängelanzeige und die Zeit hast, wo
Mängel entstanden sind.

Gruss Günter

ich habe bezüglich der Instandhaltungen eine Frage:

Kann der Mieter den neuen Eigentümer (Erben) aufgrund
unterlassener Instandhaltungen Schadensersatzpflichtig machen?
Evtl. sogar die Miete kürzen?

Im Rahmen der Mängel kann er die Miete mindern. Der Vermieter
muss aber über die Mängel informiert sein. Unterlässt der
Mieter eine Mängelanzeige, kann er sich nicht rückwirkend auf
eine Mietminderung berufen.

also in unserem falle, kann der mieter garnix machen, da wir
(meine schwester und ich) von garnix wissen…

es kann ja sein, dass unser vater die mängel kannte (was ich
mir kaum vorstellen kann, da er uns gegenüber nie was davon
erwähnte), kann uns dann auch nicht haftbar machen?

Dann wäre es natürlich ein Problem, wenn der Mieter beweisen
kann, dass er die Mängel Deinem Vater gemeldet hat und nichts
unternommen wurde.

dann denke ich mal hat der mieter ein problem, denn schriftlich kann er uns garnix vorlegen. die letzten jahre über hat er nie versucht kontakt aufzunehmne, ausser sein konto wurde mal wieder per pfändung gesperrt…

kennst du denn nicht einen anwalt in der freisinger gegend der uns weiterhelfen kann?

Hallo Markus,

leider kenne ich in dieser wunderschönen Stadt Freising keinen Anwalt für das Mietrecht.

Gruss Günter

kennst du denn nicht einen anwalt in der freisinger gegend der
uns weiterhelfen kann?