Hallo, ich wohne seit 09.2002 zur Miete, mit im Mietpreis inbegriffener Dachterrasse! Letzteres muss nun instandgesetzt werden. Um die anzufallenden Kosten zu minnimieren, soll ich den dazu benötigten Handwerker´n und Material Zugang über meinem Wohnungs Bereich gewähren.
Mit anderen Worten, tragen die Handwerker, Fliesen, Sack Zement u.s.w. durch meine Wohnung!
Obwohl die Möglichkeit vorhanden wäre diesbezügliche Hilfsmittel, wie z.B. Bauaufzug, oder ähnliches anzubringen bestehen würde! Aber eben aus Kosten Gründen
…!
Zu erwähnen wäre vielleicht noch dass ich selbst 80% Schwerbeschädigt bin und demzufolge nur bedingt als Reinigungskraft zur Verfügung stehe!
meine Frage wäre jetzt.
Bin ich verplichtet Handwerker mit einem Sack Zement auf der Schulter, durch mein Wohnbereich (ca 5m langer Korridor, ca 4m Wohnstube ) stolzieren zu lassen?
Danke für Eure Hilfe, Antworten
Mit freundl Gruß
genau 001008
Hallo,
Man könnte dem ja zustimmen unter der Bedingung, dass der Auftraggeber sich verpflichtet, erf. Reinigungsarbeiten auf seine Kosten sofort nach Beendigung der Arbeiten durchzuführen.
Gruß:
Manni
Hallo !
Man muss aber auch die Instandhaltung ermöglichen,bzw. sie in einem vertretbaren finanziellen Rahmen halten.
Gewiss kann man einen Baustellenlift aufstellen und nutzen,nur wie stehen diese Kosten im Verhältnis zum nötigen Instandsetzungsaufwand ?
Muss eine gesamte Dachterrassenfläche von 20 und mehr m² komplett ersetzt werden,dann braucht man m.E. allein wegen des Bauschutts und der Dauer der Bauarbeiten einen Außenzugang.
Geht es um Teilreparatur,dann mag der Innenzugang zulässig und zumutbar sein. Eine Mietminderung ist dann sicher gegeben.
Das man den Bereich Flur/Zimmer mit Terrassentür mit Schutzbahnen(Malervlies) abdeckt ist eine Selbstverständlichkeit,die man auch einfordern kann !
So wird sich der Schmutz in Grenzen halten und man hat später kaum mehr Arbeit wie sonst bei der regelmäßigen Bodenpflege.
MfG
duck313