Instandhaltungskosten - auf Mieter umlegbar?

Liebe Expertinnen und Experten,

angenommen, in einer Verwalterabrechnung taucht bei den Nebenkosten der Posten
„Instandhaltung“ auf. Der krumme Betrag im mittleren zweistelligen Eurobereich
legt nahe, dass es sich um irgendeine konkrete Wartung/Reparatur im
Abrechnungszeitraum gehandelt hat. Was genau, ist nicht spezifiziert.

Ist der Posten auf den Mieter umlagefähig? Oder ist das das Bier des Vermieters?
Oder kommt es darauf an, was genau repariert/instandgehalten wurde?

Mit den Rücklagen für laufende Instandhaltungsmaßnahmen hat der Posten nichts zu
tun, dieser wäre in dem Fall separat aufgeführt.

Wer weiß was?
Über ein bisschen Erleuchtung würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Edith

Liebe Expertinnen und Experten,

angenommen, in einer Verwalterabrechnung taucht bei den
Nebenkosten der Posten
„Instandhaltung“ auf. Der krumme Betrag im mittleren
zweistelligen Eurobereich
legt nahe, dass es sich um irgendeine konkrete
Wartung/Reparatur im
Abrechnungszeitraum gehandelt hat. Was genau, ist nicht
spezifiziert.

Ist der Posten auf den Mieter umlagefähig? Oder ist das das
Bier des Vermieters?
Oder kommt es darauf an, was genau repariert/instandgehalten
wurde?

Mit den Rücklagen für laufende Instandhaltungsmaßnahmen hat
der Posten nichts zu
tun, dieser wäre in dem Fall separat aufgeführt.

Wer weiß was?
Über ein bisschen Erleuchtung würde ich mich sehr freuen.

Gruß

Hallo Edith,

Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten sind nicht umlagefähig.

Was anderes ist es, wenn versehentlich unter diesem Begriff die „Kleinreparaturen“ oder "Bagatellreparaturen ( sagt dasselbe aus) enthalten sind. Allerdings muss dann die Reparatur im Rahmen einer Kleinreparaturklausel sein und die umlagefähigen Kosten müssen in der Wohnung des Mieters entstanden sein, die dort zugeordnt werden können.

Ob also eine Umlage überhaupt möglich ist, kann erst geklärt werden, wenn die Ursache der Kosten bekannt ist. Daher bitte die Hausverwaltung auffordern, den Nachweis vorzulegen, um welche Leistung es sich handelt und wo diese zugeordnet ist. Wenn die Unterlagen vorliegen, bitte nochmals melden.

Gruss Günter

Danke, Günter!
Ich habe die Info so weitergegeben.

Wie es ausschaut, wird das wohl was sein, was der Vermieter zahlen
muss. Was ja auch kein Problem ist, aber Bescheid wissen muss man
halt.

Manchmal wünschte ich, es würde Bücher geben wie „Vermieten leicht
gemacht“ oder „Vermieten für Dummys“. Wenn’s sowas noch nicht gibt,
sollten wir vielleicht mal eins schreiben.

Gruß

Edith

Ich habe die Info so weitergegeben.

Wie es ausschaut, wird das wohl was sein, was der Vermieter
zahlen
muss. Was ja auch kein Problem ist, aber Bescheid wissen muss
man
halt.

Manchmal wünschte ich, es würde Bücher geben wie „Vermieten
leicht
gemacht“ oder „Vermieten für Dummys“. Wenn’s sowas noch nicht
gibt,
sollten wir vielleicht mal eins schreiben.

Gruß

Hallo Edith,

es gibt sicher einige gute Fachbücher, auch für den Laien verständlich. Man muss im Einzelfall nur wissen, wer was sucht oder über was etwas wissen will. Derzeit haben wir nur das Problem, dass fast jeden Monat Entscheidungen des BGH ergehen und derzeit mit noch ca. 5 wichtigen Entscheidungen in den nächsten Wochen zu rechnen ist.
Manchmal sind Fachbücher schneller verfallen als sie vergriffen sein können.

Gruss Günter