Instandhaltungskosten

Moin Moin, ich möchte gerne wissen, was man genau unter Instandhaltungskosten eines Mietshauses versteht. Sind die Kosten dafür auf die Mieter umlegbar? Muss man als Mieter wirklich dafür aufkommen, dass das Eigentum des Vermieter instandgehalten wird, somit auch nicht an Wert verliert?

Guten Morgen Ludmilla,
eine exakte Auskunft auf ihre Frage kann ich nicht geben. Ich kenne mich in Sachen Eigentumswohnung besser aus. Grundsätzlich würde ich sagen, alles was ausserhalb der Mietsache liegt, ist Instandhaltung. Es muss natürlich sichergestellt sein, dass z.B. die Heizungs-, Wasser-, Kommunikations- und Stromversorgung für und in der Mietsache vom Vermieter sichergestellt sein muss. Für vom Mieter verursachte Schäden an diesen Einrichtungen innerhalb der Mietsache hat dieser die Kosten zu tragen.
Instandhaltungskosten sind umlagefähig und können eine Mieterhöhung nach sich ziehen.
Vieles ist oft individuell im Mietvertrag geregelt. Z.B. streichen der Fenster aussen, ect.
Es gibt bestimmt in Berlin auch Vereine für Eigentümer von Wohnraum. Ich bin hier z.B. in einem Siedler- und Eigentümerverein. Für ca. € 20,00 im Jahr bekommt man dort jede Menge Infos, u.a. auch Rechtsberatung
Ich hoffe ich konnte ihnen etwas helfen.