Eine Bekannte zahlt monatlich für eine von ihr selbst nicht bewohnte Eigentumswohnung in einer Wohnanlage an den WEG-Verwalter ein Haus- oder Wohngeld. Darin enthalten ist auch eine Instandhaltungsrücklage. Nach der Teilungserklärung wird die bezahlte Instandhaltungsrücklage Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Meine Bekannte hat also darauf weder Anspruch noch Zugriff noch im Falle eines Verkaufs der Wohnung ein Rückforderungsrecht.
Allerdings verweigert das Finanzamt die Instandhaltungsrücklage als Werbungskostenausgabe anzuerkennen (BFH vom 16.01.1988, BStBl. II S. 577).
Ist die Auffassung des Finanzamtes richtig? Gibt es da mittlerweile eine andere Rechtssprechung?
Danke
alwosa