Unsere Erbengemeischaft hat eine Instandhaltungsrücklage
festgelegt. Nun scheiden einige mitglieder der Erbengemeinschaft aus,ein anderer erbe übernimmt deren anteile .Können die ausgezahlten Mitglieder anteilig die Rücklage beanspruchen?
.Können die ausgezahlten Mitglieder anteilig die Rücklage beanspruchen?
Dazu müßte man noch etwas mehr zum rechtlichen Verhältnis der einzelnen Erben untereinander wissen.