Hallo
,
wie haben uns eine Eigentumswohnung gekauft(49.500€, Rücklage 4.500€). Im Kaufvertrag vom Notar erscheint nur der Gesamtbetrag als Kaufpreis. Leider haben wir das jetzt erst bemerkt und keiner hat uns darauf aufmerksam gemacht. Was können wir jetzt noch machen damit wir nicht über den ganzen Betrag Grunderwerbssteuer zahlen müssen?
MfG Fam. H. Gläser
Das ist leider nicht mein Fachgebiet, ich berate vorwiegend bei Fragen zur Geldanlage und Steueroptimierung (Offshore)
Hallo Fam. Gläser,
vorab: Ich bin weder Steuerberater noch Rechtsanwalt; daher alles folgende als private Meinung und unter Vorbehalt:
Wenn ich das Thema richtig verstehe, haben Sie eine Rücklage in einen notariell beurkundeten Kaufpreis einbezogen; da diese aber nicht „gezahlt“ wird, entsteht so eine zu hohe Grunderwerbssteuer.
Sofern Sie die Rücklage nicht zusätzlich zum Kaufpreis bezahlt haben, handelt es sich einfach um einen Irrtum, der zu korrigieren ist. Da der Notar professionell hiermit befasst ist und ein nettes Sümmchen dafür bekommt, dass eben solches nicht passiert, empfehle ich den Notar sehr deutlich um eben diese Korrektur zu bitten und bis dahin die Steuerfestsetzung durch entsprechenden Einspruch offen zu halten.
Meine Meinung nach könnten Sie - sofern der Notar sich nicht korrigiert - auch die höheren Kosten vom Notar (als Schadensersatz) zurückverlangen. Dazu müsste man aber in die Details einsteigen und ein Rechtsstreit gegen einen Notar ist sicher nicht einfach…
Viele Grüße & viel Erfolg!
Roger
Sie können den Notar bitten, das zu korrigieren. Dann müsste er aber auch seine eigene Rechnung kürzen 
Hallo Fam. Gläser,
ich bin kein Grunderwerbsteuerexperte, aber ich kann Ihnen sagen, was ich tun würde:
Zum Einen würde ich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und mir Unterlagen über die Instandhaltungsrücklage besorgen (da gibt es bestimmt sowas wie eine Hausabrechnung etc. aus der ersichtlich ist, wie hoch die Rücklage ist). Und bestimmt setzt Ihnen der Verkäufer ein Schreiben auf, in dem er bestätigt, dass der Kaufpreis sich zusammensetzt aus 49500 EUR Kaufpreis für die Immobilie und 4500 EUR für die Rücklage.
Dann würde ich diese Unterlagen an das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt schicken und ein nettes Schreiben dazu legen, in dem ich dem FA den Sachverhalt erläutere.
Wenn dann ein Grunderwerbsteuerbescheid kommt, der die GrESt auf Bais der 49.500 berechnet - ok, wenn nicht, also wenn die Basis die 54.000 sind, dann würde ich gegen den GrESt-Bescheid innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides Einspruch erheben. Mit denselben Unterlagen wie oben erwähnt.
Den Kaufvertrag nachträglich zu ändern kostet bestimmt Geld. Allerdings könnten Sie auch da mal den Notar kontaktieren evtl. weiss der auch Rat diesbezüglich.
Gutes Gelingen und einen schönen Sonntag
wünscht
Barbara
Ich sehe hier keine Möglichkeit, hier noch nachzuhaken. Eher erhöht doch die Rücklage den Immobilien-Gesamtbetrag.
Außerdem geht die notariell beurkundete Investitionssumme
(= Bodenwert plus Gebäudewert) ggf. vor.