Hallo Zusammen,
Was wäre wenn der WEG-Verwalter trotz einem entsprechenden Beschluss die Instandhaltungsrücklage nicht bildet. Wie ist hier zu verfahren? Kann er sich damit aus der Situation retten, dass das Konto eine zu geringe Deckung hatte oder vielleicht einzelne Eigentümer nicht in entsprechender Höhe ihr Hausgeld gezahlt haben?
Gruß
Was heißt: Er bildet die Instandhaltungsrücklage nicht?
Wenn er zwar buchhalterisch eine Rücklage gebildet hat, aber das Geld de facto nicht vorhanden ist, weil die Gemeinschaft (nicht einbringbare)Forderungen an nichtzahlende Miteigentümer hat, trifft dem Verwalter nur insofern Schuld, wenn er sich nicht um Beitreibung der Rückstände bemüht.
Gruß n.