da sich ja im Mietrecht einiges getan hat, wär die Frage was man bei Auszug aus der Wohnung (Vertrag wurde 1997 geschlossen) renovieren muß.
Es steht im Vertrag, „dass der Mieter verpflichtet ist , die Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Duschräumen alle 3 Jahre,Wohn- und Schlafräumen, Flur und Diele und Toiletten alle 5 Jahre fachgerecht durchzuführen hat.“
Was ist mit Fliessen die durch die Zeit leichte Risse oder kleine Abplatzungen erlitten haben. Kann der Vermieter fordern auch diese zu erneuern?
(Vertrag wurde 1997
geschlossen)
Es steht im Vertrag, „dass der Mieter verpflichtet ist , die
Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Duschräumen alle 3
Jahre,Wohn- und Schlafräumen, Flur und Diele und Toiletten
alle 5 Jahre fachgerecht durchzuführen hat.“