Instandsetzung in Mietwohnung

Wir haben ein Haus gemietet, bei dem die jetzt inzwischen 15 Jahre alte Auffahrt und Terasse neu gepflaster werden sollen. Wer muß für die erforderlichen Strom- und Wasserkosten aufkommen?

Hallochen,

nach meinem Kenntnisstand ist es bei gemieteten Hausern so, dass der Vermieter, wenn Er der Meinung ist, die Terasse und die Einfahrt neu herzustellen, alle in diesem Zusammenhang anfallenden kosten, also auch Strom und Wasser, tragen muss.
Er hat aber dann auch das Recht, aufgrund einer Wertsteigerung eine erhöhte Miete zu verlangen. . . .
Idee zur Lösung: Sie vereinbaren schriftlich, dass Sie die Strom und Wasserkosten übernehmen und der Vermieter verpflichtet sich, für einen bestimmten Zeitraum auf Mieterhöhungen zu verzichten.
Besten Gruss
von
Dieter Stindt

Wir haben ein Haus gemietet, bei dem die jetzt inzwischen 15
Jahre alte Auffahrt und Terasse neu gepflaster werden sollen.
Wer muß für die erforderlichen Strom- und Wasserkosten
aufkommen?

Hallo Herr Stindt, danke für Ihre prompte Antwort. Es ist leider so, dass man als Mieter immer den kürzeren zieht … so oder so.
Freundliche Grüße

Hallochen,

nach meinem Kenntnisstand ist es bei gemieteten Hausern so,
dass der Vermieter, wenn Er der Meinung ist, die Terasse und
die Einfahrt neu herzustellen, alle in diesem Zusammenhang
anfallenden kosten, also auch Strom und Wasser, tragen muss.
Er hat aber dann auch das Recht, aufgrund einer Wertsteigerung
eine erhöhte Miete zu verlangen. . . .
Idee zur Lösung: Sie vereinbaren schriftlich, dass Sie die
Strom und Wasserkosten übernehmen und der Vermieter
verpflichtet sich, für einen bestimmten Zeitraum auf
Mieterhöhungen zu verzichten.
Besten Gruss
von
Dieter Stindt