Instandsetzung Rolladen

Hallo an alle Fachleute,

in dem Mietvertrag aus 2001 steht, daß der Mieter Reparaturen bis zum Preis von xxx übernehmen muß.

Ich weiß, das hier die Rechtssprechnung neu enge Grenzen gesetzt hat in den letzten Jahren.

Aktuell erhielt ich gerade die Mitteilung, daß der Gurt am Badezimmerfenster für den Rolladen gerissen ist.

Wer trägt die Kosten.

MfG

Stefan Seidel

Bin überfragt. Kenne die deutsche Gesetzgebung nicht.

hallo stefan,
habe folgenden link gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/__28.html. daraus gehen die zumutbaren instandhaltungskosten hervor. mußt mal schauen, was auf dich zutrifft.

gruß schnueffel

Hallo,
generell muss der Mieter Kleinstreparaturen übernehmen. Allerdings nur, wenn dies vertraglich festgelegt ist. Wenn ich es richtig verstehe, steht im Mietvertrag ein Preis von XX, sprich es ist kein Preis festgelegt, damit dürfte keine wirksame Verpflichtung für den Mieter gegeben sein.

Ansonsten besagt die aktuellste Rechtsprechung derzeit Beträge von bis zu 100 €.

Viele Grüße

Der Rolladen ist ausen.
Gehört also zur Fasade.
Und somit ist der Vermieter verantwortlich.
Auch für die Bedienelemente.

Hallo,
ja, diese Unsitte, einem Mieter diese Kleinreparaturen aufzulegen, ist einfach nur schäbig. Ich habe so etwas auch unterschreiben müssen. Jetzt kommt es darauf an, wieviel die Rep. kostet, liegt sie im vereinbarten Bereich, werden Sie das wohl übernehmen müssen. Aber die vereinbarte Summe bezieht sich auf ein Jahr.
Angaben ohne Gewähr *lol*.
Gruß
Melodie

Hallo Stefan,

bei Kleinreparaturen darf es sich nur um Teile der Wohnung handeln, die dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Größere Reparaturen gehören dazu nicht. Höchstgrenze sind 6 % der Jahresmiete und ca. 75 €€ je Einzelfall. Kostet es mehr muss der Meter nichts bezahlen, auch keine Zuzahlung. Urteil BGH vom 6.5.1992 Az VIII, ZR 129/91.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

MfG

marga1065

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Hallo Herr Stefan Seidel,

wie Sie schon richtig bemerkt haben, …„der Mieter Reparaturen bis zum Preis von xxx übernehmen muß“.
Fragt sich nur, wie hoch der Preis festgelegt wurde.

In diesem Fall rate ich, dem Mieter/Vermieter eine vor Ort-Besichtigung durchzuführen und einen Kostenvorans chlag erstellen zu lassen. Vielleicht ist auch noch auf dem Rolladen Garantie drauf.

Die Reparatursumme sollte dann anteilig übernommen werden. Denn ich weiß, daß Rolladenreparaturen oft umständlich in der Ausführung und dadurch teuer sind.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
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Hallo Stefan,
für Mietrecht bin ich kein Experte, weiss nicht wie ich
dahin komme, versuch Dein Glück bei anderen Experten.

Gruss W.K

genaue Rechtslage ist mir nicht bekannt-sorry

Hallo,

leider bin ich mit „aktueller Rechtsprechung“ zu diesem Thema nicht vertraut…

Grundsätzlich wird es aber immer noch so sein, dass die „normale Abnutzung der Mietsache“ durch den Mietzins ausgeglichen ist (z.B. der Teppichboden, der nach 15 Jahren Benutzung ausgetauscht werden muss, weil abgetreten).

Wenn der Gurt entsprechend alt ist und „normal“ benutzt wurde, wäre damit der Vermieter zuständig.

Sofern im Mietvertrag „Kleinreparaturen“ bis zu einem Betrag xx auf den Mieter umegelegt werden, sollte das - als Abweichung - auch ok sein, wenn die Rechnung unter dem Betrag xx liegt.

Mehr kann ich leider dazu nicht beitragen.

Gruß

lumini