Hallo,
generell muss der Mieter Kleinstreparaturen übernehmen. Allerdings nur, wenn dies vertraglich festgelegt ist. Wenn ich es richtig verstehe, steht im Mietvertrag ein Preis von XX, sprich es ist kein Preis festgelegt, damit dürfte keine wirksame Verpflichtung für den Mieter gegeben sein.
Ansonsten besagt die aktuellste Rechtsprechung derzeit Beträge von bis zu 100 €.
Hallo,
ja, diese Unsitte, einem Mieter diese Kleinreparaturen aufzulegen, ist einfach nur schäbig. Ich habe so etwas auch unterschreiben müssen. Jetzt kommt es darauf an, wieviel die Rep. kostet, liegt sie im vereinbarten Bereich, werden Sie das wohl übernehmen müssen. Aber die vereinbarte Summe bezieht sich auf ein Jahr.
Angaben ohne Gewähr *lol*.
Gruß
Melodie
bei Kleinreparaturen darf es sich nur um Teile der Wohnung handeln, die dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Größere Reparaturen gehören dazu nicht. Höchstgrenze sind 6 % der Jahresmiete und ca. 75 €€ je Einzelfall. Kostet es mehr muss der Meter nichts bezahlen, auch keine Zuzahlung. Urteil BGH vom 6.5.1992 Az VIII, ZR 129/91.
wie Sie schon richtig bemerkt haben, …„der Mieter Reparaturen bis zum Preis von xxx übernehmen muß“.
Fragt sich nur, wie hoch der Preis festgelegt wurde.
In diesem Fall rate ich, dem Mieter/Vermieter eine vor Ort-Besichtigung durchzuführen und einen Kostenvorans chlag erstellen zu lassen. Vielleicht ist auch noch auf dem Rolladen Garantie drauf.
Die Reparatursumme sollte dann anteilig übernommen werden. Denn ich weiß, daß Rolladenreparaturen oft umständlich in der Ausführung und dadurch teuer sind.
leider bin ich mit „aktueller Rechtsprechung“ zu diesem Thema nicht vertraut…
Grundsätzlich wird es aber immer noch so sein, dass die „normale Abnutzung der Mietsache“ durch den Mietzins ausgeglichen ist (z.B. der Teppichboden, der nach 15 Jahren Benutzung ausgetauscht werden muss, weil abgetreten).
Wenn der Gurt entsprechend alt ist und „normal“ benutzt wurde, wäre damit der Vermieter zuständig.
Sofern im Mietvertrag „Kleinreparaturen“ bis zu einem Betrag xx auf den Mieter umegelegt werden, sollte das - als Abweichung - auch ok sein, wenn die Rechnung unter dem Betrag xx liegt.