Hallo an alle Fachleute,
in dem Mietvertrag aus 2001 steht, daß der Mieter Reparaturen bis zum Preis von xxx übernehmen muß.
Ich weiß, das hier die Rechtssprechnung neu enge Grenzen gesetzt hat in den letzten Jahren.
Aktuell erhielt ich gerade die Mitteilung, daß der Gurt am Badezimmerfenster für den Rolladen gerissen ist.
Wer trägt die Kosten.
MfG
Stefan Seidel