Instandsetzungarbeiten Dach

Hallo, wir haben am 02.04.2013 einen Brief von der Hausverwaltung bekommen, das ab dem 04.04.2013 die Zufahrt zu unserer Garage durch ein Gerüst versperrt wird, da das Dach Instand gesetzt wird. Das ganze soll ca. 14 Tage dauern.

  1. Ist die Vorankündigung ja wohl viel zu kurz.
  2. Kann ich die Miete für die Garage teilweise einbehalten oder muss ich es dulden?
  3. Wenn das Auto nun an der Strasse parkt und beschädigt wird, müssen wir die Kosten alleine tragen (Vollkasko mit Selbstbeteiligung).
  4. Muss uns die Hausverwaltung im Falle einer Mietwerhöhung detalliert darlegen woraus sie die Kosten berechnen. Es dürfen ja meines Wissens nur 11% des Modernisierungsanteils auf die Nettokaltmiete umgelegt werden?

Dank für die Antworten

Wichtig ist hier erstmal: Es ist eine Instandhaltung und keine Modernisierung dh die Kosten dürfen nicht auf euch umgelegt werden. Klar ist die Ankündigung 2 Tage vorher relativ knapp aber da es sich „nur“ um die Einfahrt handelt noch irgendwie in Ordnung.

Die Miete für die Garage darf anteilig für 14 Tage zu 100% gekürzt werden. Wie viel das ist müssen Sie ausrechnen… 30 Tage / Garage Miete = 1 Tag
Ergebnis * 14 Tage

um den Betrag darf dann gekürzt werden.

Wenn das Auto auf der Straße beschädigt wird ist es ein Streitfall ob die Eigentümer das übernehmen müssen. Entscheidet dann ein Richter. Aber wenn ihr eh versichert seid würde ich es darauf nicht ankommen lassen.

4.) wie oben schon gesagt sie darf NICHTS umlegen!

Hallo,
ob die Vorankündigung zu kurz ist, kann ich nicht sagen. Bin kein Jurist.
Bei Beschädigungen an dem Fahrzeug ist es wohl eigenes Risiko.
Wenn das Dach instandgesetzt werden muss, geht es nunmal nicht anders.
Dies ist auch kein Grund für eine Mieterhöhung. Modernisierungsmassnahmen sind z.B. ein Grund für eine Erhöhung. Dies muss auch belegt werden.
Gruß

Hallo,

ich kann Dir nur zur Frage 3 antworten, die anderen Fragen sind Rechtsfragen, zu denen ich mich nicht äußern kann.

  1. Wenn das Auto nun an der Strasse parkt und beschädigt wird, müssen wir die Kosten alleine tragen (Vollkasko mit Selbstbeteiligung).

Ja, wenn Ihr den potentiellen Schädiger nicht namhaft machen könnt. Die Hausverwaltung werdet Ihr nicht in Regreß nehmen können, da die Instandhaltung der Mietsache zu ihren Pflichten gehört.

Gruß

Nordlicht

sorry, aber ich bin Versicherungskauffrau. Ich würde hier aber sagen, das man keine Miete mindern darf.

Guten Tag Elke

vielen dank für die anfrage, leider bin ich da nicht ganz die richtige ansprechsperson.
ich würde mit der verwaltung das gespräch suchen und die angelegenheit klären. wenn dies keine früchte trägt, würde ich mit dem mieterverband kontakt aufnehmen. wenn dies auch nicht den gewünschten erfolg bringt, dann würde ich mich an die rechtsschutzversicherung wenden.

liebe grüsse und einen erfolgreichen tag
jp forbes

hallo,

ja, die vorankündigung ist knapp gehalten, insb. ja wegen der garage. hier würde ich freundlich darum bitten, das nächste mal so etwas mit mehr vorlauf zu erfahren.

wenn es sich nicht um mini-beträge handelt, weil die angelegenheit schnell geregelt ist, würde ich tatsächlich auch anfragen, ob die garagenmiete dann auch dementsprechend gekürzt werden kann. bei einigen tagen lohnt sich das vielleicht nicht, aber bei längeren daacharbeiten schon.

wegen der versicherung: leider keine ahnung.

ob die kommende mieterhöhung (ist sie denn schon fix?) detailliert aufgeschlüsserlt wird, weiß ich nicht. so weit ich weiß, reicht der hinweis auf die entsprechenden modernisierungsmaßnahmen, deren verlauf ihr ja kennt. aber auch hier bitte die anderen user anhören.

viele grüße!
mannheim13

Halle Elke,

ich kann dir hierbei leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
zunächst einmal haben Mieter grundsätzlich eine sogenannte Duldungspflicht.

  1. I.d.R sollte die Ankündigung über bauliche Maßnahmen eine angemessene Zeit vorab erfolgen. Bei schwerwiegenden Mängeln, wie z.B einem undichten Dach, können 2 Tage vorab ebenfalls auch ausreichend sein. Schließlich ist das auch im Interesse des oder der Mieter, dass ein solcher Mangel schnellstmöglich behoben wird. Insofern finde ich es positiv, dass sich die Hausverwaltung zeitnah darum gekümmert hat.
  2. ja und ja. Es muss geduldet werden, es kann aber eine Mietminderung vorgenommen werden.
  3. das ist leider eigenes Risiko.
  4. Zunächst einmal ist zu klären, ob es sich hierbei um Erhaltungsaufwand oder Modernisierungsaufwand am Dach handelt.
    Lediglich bei Modernisierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser oder MAßnahmen zum Erhöhen des Wohnwertes der Mietsache, kann eine Mieterhöhung von bis zu 11% der angefallenen Kosten auf die Miete umlegen. Das muss dann auch detailliert offen gelegt werden.
    Um gleich nach der Modernisierung eine Mieterhöhung vorzunehmen, muss bis spätestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten über die Dauer und auch die dadurch zu erwartende Mieterhöhung informiert werden. In diesem Fall kann der Mieter zum Ende des nächsten Monats ausserordentlich kündigen.
    Falls die Hausverwaltung diese Informationsfrist nicht eingehalten hat, kann dies nachgeholt werden und eine erhöhte Miete erst in 9 Monaten fällig werden.
    Bei Erhaltungsaufwand kann keine Mieterhöhung verlangt werden.

Ich hoffe, meine Ausführungen haben weiter geholfen. Ich freue mich über eine Rückmeldung!

Ciao Elke,

Die Ankündigung ist sicher kurzfristig und ärgerlich. Geht es um eine Reperatur am Dach scheint eine schnelle Umsetzung durchaus gerechtfertigt.

Die Miete für die Garage kann einbehalten werden. Es klingt nicht so als sei die Garage seperat angemietet? Bedenke den Aufwand einer berechtigten/richtige Kostenermittlung für die anteilige Miete und überlege dir ob dies den Aufwand und die möglichen verstimmungen wert ist.

Eine Instandsetzung kann selbst bei höherwertiger Ausfertigung keine Mietsteigerung rechtfertigen. Wenn was repariert werden ist, dann ist das eine Selbstverständlichkeit und im Eigeninteresse der Vermiters.

Sprich einfach mal mit deiner Versicherung. Auch beim Gagragen-Rabatt zahlt die Versicherung wenn das Auto mal nicht in der Nacht in der Garage stand. Es geht hier um die grundsätzliche Verwahrung. Selbstkostenbeteiligung könnt man sich dann ebenso streiten und den Aufwand abwägen. Viell könnt ihr für die 14 Tage auch selber eine adequate Lösung organisieren? Stadtteilgarage und der Vermieter übernimmt die Kosten.

Ich empfehle wie immer Diplomatie. Sprich offen und direkt/persönlich mit deinem Vermieter.

Viel Erfolg!
cumar

Hallo Elke,

tut mir leid, leider kann ich nicht weiterhelfen.

Viele Grüße