in meiner privaten Mietwohnung (HH) wurde die marode Elektrik instandgesetzt, bzw. modernisiert. Nun habe ich die Mieterhöhung erhalten: während die Kosten für den Elektriker mit einem Instandsetzungsanteil von 50% berchnet werden, wird das Verputzen der Leitungsschlitze zu 100% berechnet. Da die Rechnungen fast gleich hoch sind, macht alleine das Veputzen 2/3 der Mieterhöhung aus.
Frage: ist das korrekt? Gibt es keinen kausalen Zusammenhang der Putzarbeiten zu den Instandsetzungsmassnahmen? Ausserdem: hat jemand einen groben Erfahrungswert, was das Kostenerhältnis zwischen Elektro- und Putzarbeiten anbelangt? (Schwierig, ich weiss, finde die Kosten für das Verputzen, im Verhältnis
zu Elektroarbeiten -Schlitzen, Verlegen und Material- verdammt hoch).
eine Modernisierungs-Umlage ist immer zu 11%,nach einer 3-monatigen Corankündigung möglich. Grundlage dafür ist jedoch die Rechnung. Da Verputzen eine ganz normale Arbeit nach Elektrikertätigkeit ist (wie sollten sonst die Kabel fest werden), gehören diese ARbeiten mit in das Kostenangebot der Elektrikers und in dessen Rechnung. Diese Endrechnung wird dann umgelegt, in Ihrem Fall wären das ca.60-70% der Kosten.
Widersprechen Sie dieser Mod.-Erhöhung u.verlangen Sie die Gesamtrechung als Umlagebasis (Rechnung dann in die jeweilige Prozentzahl umrechnen, diesen Betrag dann durch 12 teilen, mal 11%-das wäre die Modernisierungssumme/Erhöhung.
Akzeptiert Ihr Vermieter diese Forderung von Ihnen nicht, weisen SIe ihn darauf hin,dass Sie dann den Betrag nicht zahlen werden. In diesem Fall „müßte“ Ihr Vermieter, wenn er das Geld haben möchte, einen Mahnbescheid an Sie erstellen. Diesen können SIe mit Begründung innerhalb von 2Wochen widersprechen. Die Begründung läge dann in dem benannten Vorgang. Ihr Vermieter MUSS dann dem Gericht den Nachweis bringen, dass die Umlageberechnung korrekt ist-und genau davon wird er Abstand nehmen u.Ihnen die richtige Abrechnung zukommen lassen.
Das ist meine Erfahrung in inzwischen 40Jahren in diesem Beruf.
MfG
Waldi
herzlichen Dank für die prompte Antwort.
Es wurde korrekt angekündigt und mit 11% umgelegt.
Während bei der Rechnung des Elektrikers ein Instandsetzungsanteil von 55% abgezogen wurde, wird die Rechnung des Verputzers (andere Firma) mit 100% verrechnet. Da diese annähernd so hoch ist (!) wie die des Elektrikers, macht das Verputzen 2/3 der Mieterhöhung aus… Wenn ich richtig verstanden habe, müsste der Instandsetzungsanteil von den Gesamtkosten abgezogen werden. Korrekt?
Ja, das ist richtig. Nur Modernisierung darf umgelegt werden, Instandsetzung grundsätzlich nicht!
Jetzt hab ich Feierabend und hoffe, Sie acuh.
MfG Waldi
Das klingt für mich nach einer Instandsetzungsmaßnahme, die nicht im Rahmen einer Modernisierung auf den Mieter umlagefähig ist. Sie sollten Hilfe bei einem Mieterverein oder bei einem auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen.
Hallo,
die Aufschlüsselung ist korrekt. Die 100 % für Verputzarbeiten könnten sein, da vorher vielleicht Aufputzkabel und Dosen vorhanden waren. Da diese jetzt aber unter Putz verlegt wurden, werden die Kosten zu 100 % modernisierungswirksam. Bei den Kabeln und Dosen und Schaltern verhält sich das anders. Da diese bereits vorhanden waren, dürfen nur ein Teil modernisierungswirksam umgelegt werden. In deinem Fall eben 50%.
Grundsätzlich gilt: Sachen die vorher nicht da waren, können zu 100 % modernisierungswirksam umgelegt werden.
danke für Deine tolle Antwort. Stimmt, vorher waren die Leitungen über Putz. Der Putz war allerdings auch vorher da… im Ergebnis nimmt alleine das Verputzen fast doppelten Anteil der Mieterhöhung gegenüber der eigentlichen Elektroarbeiten. Ärgerlich, zumal ich durch Unterputzleitungen keinen objektiven Mehrwehrt empfinden kann. Aber er Gesetzgeber sieht es wohl anders.
Die Verbesserung ist zum einen die optische Verbesserung und zum anderen kannste jetzt problemloser tapezieren. Alles in Allem eine klare Wohnwertverbesserung und somit modernisierungswirksam. LG
Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO
Hallo. dono
soweit ich Deine Ausführungen verstanden habe, mußte die Elektroanlage eneuert werden, da sie den heutigen Anforderungen für den Gebrauch moderner Elektrogeräte nicht mehr entsprach und dies zu öfftern Störungen führte.
In einem solchen Fall handelt es sich nicht im gewissen Sinne um eine Instandsetzung der Anlage sondern um eine Instandhaltung der gesamten Elektroanlage. Dies Kosten hat der Vermieter zu tragen (§ 535 BGB) da er sich im Mievertrag verpflichtet hat, den Gebrauch der Mietsache auch während der
wenn die Arbeiten vom Vermieter als Modernisierung angekündigt wurden, muss er Ihnen genau begründen, was modernisiert wurde. Das kann bedeuten, dass eine Elektrik, die Vorher auf Putz war und nun unter Putz gelegt wurde, eine Modernisierung darstellt.wenn Sie diese Modernisierungs Ankündigung erhalten haben, wissen sie genau was sie zu zahlen haben. Haben Sie keine Modernisierungs Ankündigung erhalten, kann der Vermieter dies auch nicht auf die Miete umlegen es sind dann reine Instandhaltungskosten.