Instandsetzungspflicht bei Garage ohne Mietzins

Situation: Bei gemieteten Gewerberäumen , wo die Mitbenutzung des Kellers und einer Garage gestattet wird, ohne dass dafür ein Extra Mietzins vereinbart wurde.
Im Mustermietvertrag wird eine zusätzliche Vermietung verneint und nur die Mitbenutzung gestattet.
Nun ist die Metallwand der Garage durchgerostet und instabil, so dass eine Reparatur zwingend erforderlich ist. Der Vermieter weigert sich die Kosten zu übernehmen, da er für die Garage keine Miete bekommt. Entweder müsste in Zukunft Miete für die Garage gezahlt werden , oder die Reparatur muss selber gezahlt werden.
Ist dies zulässig?
Ist er nicht Verpflichtet für die Sicherheit der Garage zu sorgen?
MfG
Thomas

Hallo und guten Abend,

da die Garage nicht (mit)vermietet wurde, sondern ausdrücklich nur eine Nutzung gestattet wurde, besteht von Seitens des Nutzers kein allgemeiner Anspruch auf Instandsetzung.

Die Erlaubnis zur Nutzung jann auch jederzeit durch den Eigentümer widerrufen werden.

In diesem Falle haben Sie die Garage umgehend zu Räumen.

Da Sie ja nun den Mißstand auch ausdrücklich moniert haben, sind Sie nun dafür verantwortlich, wenn etwas passiert/zu Schaden kommt.

Ich würde mich auf keinen Rechtsstreit an Ihrer Stelle einlassen, Ihre Chancen sind m.E. nicht allzu hoch, auch kann der Eigentümer eine Nutzung jederzeit untersagen…

Eine faire Lösung wäre meiner Meinung nach entweder das Angebot einer Kostenteilung oder das Sie die Reparatur selbst bezahlen, dafür aber ein festgeschriebenes Nutzungsrecht für die Dauer von X Jahren bekommen.

Sorry, vielleicht nicht die erhoffte Antwort, jedoch alles nach bestem Wissen und Gewissen.

MfG

A.Schüler

Danke für die rasche Antwort.

Gruß
T.