Hallo liebe www-Gemeinde,
ab welchen Zeitpunkt muss eine Instanthaltungsrücklage von den Eigentümern bezahlt werden.
Zum Beispiel: Einzug von Eigentümern in die neue Wohnung im Dezember
Abnahme des Gemeinschaftseigentums am 31.März des folgenden Jahres.
Muss die Instanthaltungsrücklage nun ab Einzug bezahlt werden oder erst, wenn das Gemeinschaftseigentum abgenommen wurde, d. h. ab April
Eigentümerversammlung war Anfang Juni, es wurde nur die Höhe, nicht ab wann zu zahlen ist festgelegt!
Ich freue mich auf Eure Antworten
Gruss Hermann 47
Hallo,
da kein Termin vereinbart wurde, ab wann zu zahlen ist, aber sonst jewiels bis 3 des Monats Zahlungen zu leisten sind, ist zumindest ab Beginn des folgenden Monats zu zahlen. Rückwirkende Zahlungen hätte vereinbart werden müssen. Zahlungen, die erst später als im folgenden Monat erfolgen sollen, hätten auch vereinbart werden müssen. So sehe ich es.
Grüsse Günter
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Danke Günter für die prompte Antwort,
für mich heißt das der Zeitpunkt der Abnahme des Gemeinschaftseigentums hat mit dem Beginn der Zahlungen einer Instanthaltungsrücklage nichts zu tun oder?
Gruss Hermann
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Hallo Hermann,
wäre die Zahlung der Instandhaltungsrücklage mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums entstanden, hätte dies im Protokoll der WEG so durch Abstimmung vereinbart werden müssen.
Grüsse Günter
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