Institutionen des öffentlichen Rechts

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin nagelneu hier und weiß noch gar nicht, ob ich das nun so richtig mache, ich versuche es aber dennoch mal.
Institutionen ‚… des öffentlichen Rechts‘ werden kraft Hoheitsakt errichtet und können unterschiedliche Namen haben, zum Beispiel Körperschaft(en), Anstalt(en) etc.
Leider werden diese Institutionen registerlich nicht geführt und die Träger sind auch nicht verpflichtet, die sonst üblichen Angaben über Vertretung etc. zu machen.
Nun endlich meine sehr konkrete Frage:
Sind eine ‚XY Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts‘ und eine ‚XY Körperschaft des öffentlichen Rechts‘ eine oder zwei Rechtspersonen? Und wie begründen Sie dies?
Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
Im Voraus vielen Dank.
Frdl. Grüße
Etikus

Lieber etikus,
zunächst Entschuldigung, ich finde aus irgendwelchen Gründen die Frage erst heute.
Dann erst einmal ein gutes neues Jahr!
Und leider kann ich deine Frage überhaupt nicht beantworten. Wie wär’s, ein paar Juristen zu fragen?
Gruß
Monika