Hallo an alle Fachleute,
gerade beschäftige ich mich mit der Universitätsgeschichte im ausgehenden 18. Jahrhundert. In der juridischen Fakultät begegnet mir dabei immer wieder der Begriff „institutiones imperiales“. Nun habe ich etwas recherchiert und bin sowohl auf Kaiser Justinian (Codex Iustinianus) als auch auf Antonio Perez gestoßen, der im 17. Jahrhundert ein Rechtsbüchlein dieses Titels verfasst hat, das sich auf den Codex Iustinianus bezieht.
Kann mir jemand zuverlässig sagen, was man im Kontext von Lehrplänen der Juristischen Fakultät im ausgehenden 18.Jahrhundert nun genau gemeint hat?
Danke und allen einen schönen Abend,
Claudia