Intakter Fußboden in Mietwohnung

Ein Freund sagte mir, dass Wohnungsvermieter einen intakten Fußboden mitvermieten müssten.

Hier der abstrakte Fall: Man stelle sich vor, alte Dielen wären gestückelt, einige rot angestrichen, andere nur blankes Holz. Müsste in so einem Fall der Vermeieter für ein einheitliches Erscheinungsbild sorgen (alles rot streichen bzw. Dielen abziehen?).

Gruß
grinsi

Hallo,

Ein Freund sagte mir, dass Wohnungsvermieter einen intakten
Fußboden mitvermieten müssten.

intakt bedeutet: ohne Stolperfallen.

Hier der abstrakte Fall: Man stelle sich vor, alte Dielen
wären gestückelt, einige rot angestrichen, andere nur blankes
Holz. Müsste in so einem Fall der Vermeieter für ein
einheitliches Erscheinungsbild sorgen (alles rot streichen
bzw. Dielen abziehen?).

Nein, warum denn?
Gruß
loderunner (ianal)

Nein, warum denn?
)

Besagter Freund meinte, der Vermieter müsse die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand vermieten. Ein Wohnen auf teils gestrichenen Dielen und teils rohem Holz (Splitter!) sei nicht zumutbar.

Gruß
grinsi

Hallo,

Besagter Freund meinte, der Vermieter müsse die Wohnung in
einem bewohnbaren Zustand vermieten.

Da hat er recht.

Ein Wohnen auf teils
gestrichenen Dielen und teils rohem Holz (Splitter!) sei nicht
zumutbar.

Da nicht.
Schönheit liegt immer im Auge des Betrachters. Wenn der Preis stimmt, ist es allein Sache des Mieters, einen derartigen Fussboden zu akzeptieren oder eben nicht.
Allein die Logik müsste Dir und Deinem Freund doch sagen, dass es durchaus Mieter gibt, die lieber einen eigenen Teppichboden / Linoleum / wasweißich verlegen als den vom Vermieter vorgegebenen Boden zu nutzen. Und welchen Sinn hätte es da, die Dielen vorher mit irgendwas zu lackieren?
Wobei die Splitter völlig unabhängig von irgendwelchen Farben sind und natürlich unter ‚verkehrssicher‘ fallen könnten - je nach genauer Beschaffenheit.
Gruß
loderunner (ianal)