Integrationsjob und Minijob

Liebe/-r Experte/-in,
seit 2 Wochen nehme ich an einer Maßnahme (Integration, 6 Monate, ohne Mehraufwandsentschädigung, 30 Stunden/Woche)teil. Jetzt habe ich eine Arbeit gefunden, könnte ab 2.01.2012 15 Stunden/Woche (5x3h) mit einem richtigen Arbeitsvertrag machen. Der Lohn wäre aber nicht über der Grenze 450,- EUR (400,- bis 440,-).
Da ich schon vor der Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung den Arbeitsvermittler gefragt habe, was wird, wenn ich eine Arbeit finde, sagte er, daß es eine sozialversicherungspflichtige Arbeit sein muß.
Ich muß in den nächsten Tagen nachfragen, aber würde danach auch selbst entscheiden, daß ich diesen Arbeitsvertrag unterschreibe. Kann dann aber nicht weiterhin an der Maßnahme teilnehmen.
Könnte mir dafür als Strafe einige Monate das Geld gekürzt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Amadeus

Hallo verehrter User,
Sie sollten sich mit Rechtsfragen generell an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Behörden etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

Hallo,

das wird dann wahrscheinlich eine Verhandlungssache, weil Du ja mit Antritt der Arbeit keinen Anspruch mehr auf Leistungen der BA hast. Vom Zeitumfang würde es passen - einfach mit dem Fallmanager reden.

Viel Erfolg.

Lieber Amadeus,
bitte sprich nochmal mit deinem Arbeitsvermittler. Es könnte sein, dass er die Leistungen kürzt - Du könntest noch die restlichen 15 Stunden die Maßnahme besuchen.
Aber vor der Kürzung erhältst Du eine Anhörung und kannst Dich da äußern.
Gruß
R.

Nur weine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, kann dich aus dieser Maßnahme holen. Sonst bist du ja nicht mehr krankenversichert. Außerdem kannst du von 440 € wohl kaum leben.

Hallo Amadeus,

oberstes Ziel der Jobcenter ist es die Leute in Arbeit zu bringen, bzw. in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Wenn du also durch eigener Bemühung eine Arbeit gefunden hast, ist die Integration ja zufriedenstllend geglückt.
Solltest du den Job annehmen -was ich dir empfehle- darf dir das nicht sanktioniert werden! Sollte dein Arbeitsvermittler dies trotzdem tun (wobei dafür die Leistungsabteilung zuständig ist), kannst du dagegen Widerspruch einlegen bzw. bei deinem zuständigen Sozialgericht (ist kostenlos) Klage (ggf. einstweilige Verfügung) einreichen.
Du musst aber bedenken, das du, wenn du den Job annimmst, nicht mehr den vollen Regelesatz bekommst, sonstern nur noch aufstockend ALG-II bekommst.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

MfG, Pete

Hallo Amadeus,

das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Der eigentliche Sinn der Maßnahme und auch das Gesamtziel der Argentur für Arbeit ist doch dass, Du eine Beschäftigung findest.

Damit würde ich auch bei der Arge argumentieren.
Die Stelle würde ich in jedem Fall annehmen. Aus dieser neuen Position ergeben sich vielleicht neue berufliche Perspektiven.

Weiterhin Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Gruß

Crash

Hallo Amadeus!
Für Deine Nachfrage / Dein Anliegen bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner - kann Dir darüber KEINE Auskunft erteilen. Möglicherweise hast du AA falsch interpretiert (steht für: Anonyme Alkoholiker).
Hoffentlich kann Dir jemand anders eine befriedigende Auskunft erteilen.
Alles Gute für 2012
Günter

Hi Amadeus,

es ist nie ratsam, den Partner bei der ARGE ode rim AAmt als Gegner anzusehen. Er ist Dein „Freund“, spielt in Deinem Team. Treffe die Entscheidungen mit ihm gemeinsam. Wenn Du gegen Deinen Berater agieren willst, musst Du besser sein, als er und alle Tricks kennen. Das wist Du kaum. So wäre Frustration vorprogrammiert.

Besprich die Sache mit ihm und wenn er abrät, dann verhalte Dich auch so, wie es Dir empfohlen wird.

Das ist mein grundsätzlicher Rat.

Liebe Grüße,
W. Pühringer

Vielen Dank für Ihre Frage.

Die Integrationsmaßnahme, in der Sie zur Zeit stecken, soll Sie ja offiziell für einen Vollzeitjob „fit machen“. (Ob das überhaupt sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt). Wenn Sie - aus Sicht des Jobcenters - diese Strategie nun durchkreuzen, indem Sie die Maßnahme abbrechen und einen 400,-Euro-Job annehmen, könnte dies zu Problemen bis hin zu einer Kürzung des ALG-2-Geldes führen. Deshalb kann ich Ihnen nicht dazu raten, einen solchen Schritt ohne Genehmigung des Jobcenters zu unternehmen.

Hallo,

Ihnen werden keine Sanktionen drohen, wenn Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben. Jedoch sollten Sie, wie der Arbeitsvermittler schon richtig sagte, die Maßnahme nur dann beenden können, wenn der gefundene Job über 410,00 EUR (brutto) ist. Wie der Arbeitsvermittler auf 450 EUR (britto) kommt, ist mir schleierhaft. Vielleicht haben Sie sich verhört oder der Arbeitsvermittler in der Zahl geirrt. Wie auch immer, fragen Sie noch mal nach.
Wenn Sie nun doch nicht die MAßnahme beenden können, müssen Sie halt zusehen, dass halbe Jahr Arbeit und Maßnahme zeitlich unter einem Hut zu kriegen. Ein halbes Jahr ist keine lange Zeit, aber zwei Jobs zu haben, auch nuir zeitweilig, kann ganz schön schlauchen.
Brechen Sie die Maßnahme ab, obwohl Sie die Konsequenzen kennen, drohen Sanktion in Höhe von 30 % der Regelleistung.
Guten Rutsch und viel Erfolg!

Hallo,
ich danke Ihnen sehr für die ausführliche Information.

viele Grüße und ein gesundes Neues Jahr

Hallo,
ich danke Ihnen sehr für die ausführliche Information.

viele Grüße und ein gesundes Neues Jahr.

Hallo,
ich danke Ihnen sehr für die ausführliche Information.

viele Grüße und ein gesundes Neues Jahr…

Hallo,
ich danke Ihnen sehr für die ausführliche Information.

viele Grüße und ein gesundes Neues Jahr…

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute sehe. Ich gehe davon aus, dass durch Zeitablauf sich Ihre Anfrage erledigt hat.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch