Integrierte Versorgung möglich b. Krankengymnastik

Mein Arzt empfiehlt mir eine „Integrierte Versorgung“, um meine Rückenschmerzen in einem Zentrum mit Geräteunterstützung zu kurieren.

Ich bekomme aber auch anderswo eine gute Krankengymnastik, die ich gerne beibehalten würde.

Ist dies grundsätzlich möglich, oder müsste ich damit rechnen, dass mir bei der IV die Krankengymnastik von der Krankenkasse gestrichen wird?

Auch hörte ich, dass man möglicherweise später bei Bedarf keine weiteree Unterstützung bekommt (kann einen die Krankenkasse nach solchen Massnahmen irgendwann „aussteuern“?)

Wo bekomme ich eventuell weitere Informationen?

Hallo,

Informationen bekommen Sie am besten direkt von Ihrer Krankenkasse.

Nach den neuen Hilfmittelrichtlinien gibt es nur eine bestimmte Anzahl von Behandlungen, diese Anzahl ist von Erkrankung zu Erkrankung unterschiedlich. Wenn den Arzt mehr verordnen möchte muss er dies mit Begründung bei der Kasse beantragen (Verordnung ausserhalb des Regelfalles).

Die integrierte Versorgung ist eine relativ teure Angelegenheit und man wird sich natürlich aus Kostenaspekten fragen ob zusätzlich noch Krankengymnastik erforderlich ist.

Eine andere Möglichkeit wäre ein Heilverfahren über den Rentenversicherungsträger - kann man z.B. auch ambulant manchen.

MfG
Thomas H.

Hallo, (eine An bzw. Abrede ist doch gleich viel netter,oder?)
wenn Du auf Deinen Rücken krank geschrieben bist und der Arzt empfiehlt eine Reha-Maßnahme, wird er es bei der Anfrage des MDK ( med.Dienst) auch angeben.
Du musst dann eine plausible Antwort vorweisen, warum Du diese Maßnahme ablehnst, ansonsten wirst Du vom MDK gesund geschrieben.
Nach 1,5 Jahren krank sein auf die gleiche Krankheit bekommst Du kein Krankengeld mehr,Du musst dann entweder Rente einreichen oder wieder arbeiten gehen.
Die Kasse kann Dich aber nicht zwingen eine Reha auszuführen.
Gruß Gaby

Hallo,

bin dafür leider der falsche Ansprechpartner, da mein Fachwissen sich auf Beitrags- und Versicherungsrecht bezieht. Hier ist aber ein Experte für Leistungsrecht nötig.

Grüßle

Hallo … bei Dir gehen viele Begriffe fürchterlich durcheinander. Integrierte Versorgung (VI) ist ein geschlossener Behandlungskreis aus teilnehmenden Ärzten, Physiotherapeuten usw… Ob dein bisheriger Physiotherapeut am VI-Programm deiner Kasse teilnimmt, kannst Du nur bei Deiner Kasse erfragen. Mit einer „Aussteuerung“ hat das Ganze gar nichts zu tun… dabei geht es um die Höchstbezugsdauer von Krankengeld, die mit dem Behandlungskonzept grds. ersteinmal gar nichts zu tun hat. Der Arzt hat dir zu verordnen, was medizinisch notwendig ist… die Kasse übernimmt die Kosten dafür.

Gruß, Christian

Diese Informationen können Sie nur bei Ihrer GKV erfragen. Denndas ist eine Einzelfallentscheidung.

Hallo usersusie,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Um das Thema kurz zu skizzieren wäre ein Anruf hilfreich. Wenn Sie das möchten schreiben Sie bitte zurück und ich sende Ihnen meine Tel.Nummer.

Grundsätzlich ist die IV IMMER eine freiwillige Sache, zu der Sie nicht gezwungen werden können. Das medizinisch notwendige kann auch an Ihrem Wohnort erfolgen. u.U. haben Sie bei der IV den Vorteil einer geringeren Zuzahlung, daher lohnt es sich oftmals zu prüfen.
Das in Kürze - wenn Sie mehr Info´s benötigen schreiben Sie und wir telefonieren ggf. miteinander.
liebe Grüße
Uwe Imkamp