Hallo und Sorry,
habe diese Frage bereits so ähnlich gestellt, aber anscheinend nicht richtig dargestellt.
Mein einseitig angebautes EFH soll ca. 9,36m breit werden auf einem 12,4m breiten Grundstück, da meine im Kellergeschoss integrierte Garage ein ca. Außenmass von 6,5m haben soll, müsste ich den Garagenteil ca. 1m aus dem Gesamthaus nach links herausziehen.
Jetzt mal angenommen in meinem Ort (RLP) wäre eine generelle Grenzbebauung für Garagen erlaubt, wäre dieser 1m Vorsprung als Garage überhaupt Zulässig oder würde dieses dann als gesamtes Haus zählen und müsste dann die Garage als solches thermisch und räumlich vom Haus getrennt sein ?
Besten Dank