Interessante Erbfolge

Hallo,

ein gerader im Lesen befindlicher Krimi hat mich zu folgender Frage geführt:
ein reicher Mann heiratet Frau A, bekommt mit ihr zwei Kinder, Frau A stirbt jung.
Der Mann heiratet später Frau B, deutlich jünger. Hat mit dieser ein drittes Kind.
Frau B adoptiert die erwachsenen Stiefkinder nicht extra.

Der Mann wird auch nicht alt und vererbt alles seiner Frau (spielt in Österreich, hierzulande hätten die Kinder wohl mind. ein Pflichtteil erhalten).
Die Frau heiratet neu und stirbt kurz darauf (Mord) ehe sie ein Testament aufgesetzt hat.

Wer beerbt diese Frau? Der neue Mann, ihr unmündiger Sohn (mit neuem Stiefvater als Treuhänder?), die Stiefkinder? Alle zu gleichen Teilen oder wie?

Gruß, Paran

Hallo!

Auch im österreichischen Erbrecht gibt’s das Pflichtteil für „enterbte“ Kinder und Ehepartner(1/2), selbst für Eltern eines von 1/3.

Schon im ersten Erbfall Frau A bestünde ja ein Pflichtteilsanspruch der leiblichen Kinder von ihrer Mutter A.

Im 2. Todesfall erben diese Kinder nun vom leiblichen Vater mind. den Pflichtteil, ein weiteres Pflichtteil ginge an Kind aus Ehe A +B.

  1. Todesfall/Mord) ,es erbt der neue Ehemann von seiner Frau B und das leibliche Kind von B .
    Die Kinder aus der ersten Ehe des Mannes nicht mehr.

MfG
duck313

Hallo,

Danke für die detaillierte Auskunft.

Schade, dass der Krimiautor da so nachlässig war. Recherche sollten viele Autoren ernster nehmen - eine Nachfrage hier hätte ja offensichtlich gereicht.
Ein netter Krimi wars trotzdem.

Gruß, Paran

Hallo!

Schon im ersten Erbfall Frau A bestünde ja ein
Pflichtteilsanspruch der leiblichen Kinder von ihrer Mutter
A.

Da steht nix von Testament, ergo sind die Kinder (zus. mit ihrem Vater) Erben.

Im 2. Todesfall erben diese Kinder nun vom leiblichen Vater
mind. den Pflichtteil , ein weiteres Pflichtteil ginge an Kind
aus Ehe A +B.

(fett von mir)

Einen Pflichtteil kann man nicht erben.

Wer meint, bei jeder Erbrechtsfrage antworten zu müssen, sollte wenigstens die Basics kennen.

Gruß