Hallo, im Plauderbrett gibt es ein Szenarium, was ich umgemünzt gern hier besprechen möchte.
Ich wohne in einem Paralleluniversum und tät mir gern ein Raumschiff kaufen. Das kostet 23.000 Pinunzen.
Es ist das Letzte aus dieser Serie und ich hab das Geld noch nicht beisammen. Leider ist eine positive GOOFY-Auskunft (das ist eine intergalaktische Behörde, welche die Kreditwürdigkeit beurteilt) nicht einbringbar.
Ich biete dem Verkäufer eine Ratenzahlung an. Erst wenn alle 23.000 Pinunzen nebst Zinsen beim Verkäufer eingegangen sind, bekomme ich das Raumschiff ausgehändigt und darf es fliegen!
Es ist eine monatliche Zahlung von je 2.300 Pinunzen vereinbart. Ich bezahle dreimal und werde aber dann plötzlich als Reservist eingezogen, weil mal wieder Star Wars begonnen haben. Die Mobilmachung war bei Nacht und Nebel und ich konnte dem Raumschiffhändler hiervon nicht Kenntnis erstatten, da ich gleich am ersten Tag der Auseinandersetzungen beim Volk der Prosonen im Kriegsgefangenschaft geriet.
Jetzt sitzt der Raumschiffverkäufer auf einem zu etwa 1/3 bezahlten Raumschiff und hört und sieht nichts mehr vom Käufer.
Darf er es zwischenzeitlich an einen anderen Interessenten verkaufen?
Darf er es zwischenzeitlich an einen anderen Interessenten
verkaufen?
Nein. Verträge sind einzuhalten. Von beiden Seiten. Wenn sich einer nicht mehr daran hält, wird dadurch der Vertrag nicht ungültig.
Gruß
loderunner (ianal)
Nein. Verträge sind einzuhalten. Von beiden Seiten. Wenn sich
einer nicht mehr daran hält, wird dadurch der Vertrag nicht
ungültig.
Richtig. Aber der Parallelweltverkäufer könnte natürlich, wenn die Ratenzahlungen allzu lange ausbleiben, von diesen, bzw. dem Vertrag wegen Nichterfüllung zurück treten.
Problematisch wäre nur, dass gegenüber dem gefangenen Sternenkrieger diese Kündigung auch ausgesprochen werden, diese also auch zugehen müsste.
Aber vielleicht haben die Parallelweltgerichte ja auch die Möglichkeit, öffentlich zuzustellen.
Auch im Paralleluniversum gilt das FAQ:1129 -Kontinuum.
Du bist also der Ansicht, hier handle es sich um einen
tatsächlichen Fall? *grübel*
…Einen Moment bitte…
/ironiemodus ein/
/ironiemodus aus/
…nee, funktioniert noch. Nächstesmal werde ich die Tastenkombination vorsichtshalber wieder benutzen, damit die Sternchengeber nicht durcheinanderkommen.
Aber vielleicht haben die Parallelweltgerichte ja auch die
Möglichkeit, öffentlich zuzustellen.
Ja, das macht man da üblicherweise in der Zeitschrift „Stern“.
Leider ist die Rechtslage im Paralleluniversum höchstwahrscheinlich aber eine völlig andere. Gegenteiliges kann nur annehmen, wer in einer Hybrisblase gefangen ist.