Habe aktuell einen Fall umsatzsteuerlich zu beurteilen:
Vorgang:
In der Türkei liegen unverzollte Waren, die wir vom Lieferanten in der Türkei kaufen werden. Nun will unser Kunde aus Deutschland die Ware kaufen, aber diese direkt aus der Türkei in den Irak versenden. Der irakische Kunde organisiert den Transport und übernimmt die Verzollung der Ware.
Wie sieht es nun umsatzsteuerlich aus? Muss der Hersteller uns eine Rechnung mit türkischer Umsatzsteuer ausstellen? Müssen wir (als deutsches Unternehmen) dann unserem Kunden (aus Deutschland) ebenfalls eine Rechnung mit türkischer Umsatzsteuer ausstellen und unser Kunden dann dem irakischen Kunden auch eine mit türkischer Steuer? Müssen wir uns in der Türkei umsatzsteuerlich registrieren lassen?
Etwas verzwickt, vielleicht hatte mal jemand einen ähnlichen Fall…
Danke & Gruß
Uli