Interessantes vorfahrtsproblem

Eben in der Mittagspause gesehen:

Nebenstraßenabschnitt, ca. 25 Meter, eine Seite Parkhäfen andere Seite Parkplätze , daher recht eng.

Ein Lieferwagen und ein Kleinwagen begegnen sich auf etwa der Mitte dieses Abschnittes:
Sie:Ick fah` nich zurück!
Er steigt aus.
Er: Wo hass´n Du en Führaschein jemacht! Ick fahr ooch nich zurück!
Sie: Wat heisst hier Du! Geschweinigelt hamm wa noch nich!
Er steigt wieder ein.
Beide sitzen am Lenkrad und warten.
Andere Fahrzeuge drehen gleich um und verschärfen deshalb leider nicht die Krise („Dreh um! Ditt kann länga dauan“).
Er notiert was in sein Notizbuch und greift anschließend zum Handy.
Nach knapp 8 Minuten steigt Sie aus:
„Eens möcht ick Ihnen noch sagen. Geschweinigelt hamm wa noch nich! Sie kriejn ne Anzeige!“. Sie haut einmal gegen die Scheibe, steigt ins Auto und wendet.
Wenn die Polizei rechtzeitig dazugekommen wäre, hätten doch wohl beide eine Anzeige bekommen, oder ?

Noch ein witziges Sonderproblem. Ich stand mal auf einem Privatparkplatz (dort mehere Parkflächen). Ein Mieter wetzt raus und will die Schranke arretieren, so dass mein Auto gefangen wäre.Ich war jedoch gerade sowieso beim rausfahren, so dass es ihm nicht gelungen war. Sein Verhalten dürfte doch sicher auch eine Anzeige wert gewesen sein (Selbstjustiz? Freiheitsberaubung wohl nicht).Okay, ich durfte da natürlich auch nicht stehen.
Gruß
rakete

Anzeige? Wieso? Was haben die beiden denn gemacht? Groben Unsinn vielleicht. :wink:
Als Polizist würde ich mir wahrscheinlich nur Gedanken darüber machen, ob beide Fahrer überhaupt die geistige Reife besitzen ein Fahrzeug zu lenken.
Wie heißt es da in §1 StVO:
"§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. "

Noch ein witziges Sonderproblem. Ich stand mal auf einem
Privatparkplatz (dort mehere Parkflächen). Ein Mieter wetzt
raus und will die Schranke arretieren, so dass mein Auto
gefangen wäre.Ich war jedoch gerade sowieso beim rausfahren,
so dass es ihm nicht gelungen war. Sein Verhalten dürfte doch
sicher auch eine Anzeige wert gewesen sein (Selbstjustiz?
Freiheitsberaubung wohl nicht).

Selbstjustiz? Was ist das?
Freiheitsberaubung? Inwiefern? Du hättest ja jederzeit aussteigen und weggehen können.

Gruß Andreas

Das mit dem Fremdparken ist immer wieder Thema bei Diskussionen.
Eine wirklich abschließende Lösung gibt es wohl nicht.

Moralisch gesehen:
Das Parken auf privat angemieteten Parkplätzen ist einfach Sauerei.
A zahlt, B parkt.
Beim Bäcker drängle ich mich ja auch nicht vor, nur weil ich es eilig habe.

Dennoch besteht in diesem Falle lediglich die Möglichkeit, den Fremdparker (rechtzeitig) abschleppen zu lassen.
(Die Kosten trägt der Zahlemann A und muss diese auf dem Zivilweg wieder von B einklagen)
Eine Maßnahme der „Selbstjustiz“ wie Du so schön sagst, ist hier nicht gerechtfertigt.
Das würde den Tatbestand der Nötigung erfüllen
(Ja, er könnte jederzeit aussteigen und weggehen…ABER er muss sein Fahrzeug stehen lassen…!)

Inwieweit hier von einer wirklichen Strafbarkeit zu reden ist, entscheidet dann wohl das Gericht / Staatsanwalt…evtl sind Rechtfertigungsgründe für sein Verhalten vorhanden.

Grüße
Claus

Dennoch besteht in diesem Falle lediglich die Möglichkeit, den
Fremdparker (rechtzeitig) abschleppen zu lassen.
(Die Kosten trägt der Zahlemann A und muss diese auf dem
Zivilweg wieder von B einklagen)
Eine Maßnahme der „Selbstjustiz“ wie Du so schön sagst, ist
hier nicht gerechtfertigt.
Das würde den Tatbestand der Nötigung erfüllen
(Ja, er könnte jederzeit aussteigen und weggehen…ABER er
muss sein Fahrzeug stehen lassen…!)

Inwieweit hier von einer wirklichen Strafbarkeit zu reden ist,
entscheidet dann wohl das Gericht / Staatsanwalt…evtl sind
Rechtfertigungsgründe für sein Verhalten vorhanden.

Servus Claus,
die Geschichte mit der ‚Selbstjustiz‘ scheint mir doch nicht ganz so einfach:
wenn ein Privatgrundstück als solches gekennzeichnet ist, wenn weiterhin das Abstellen von Fahrzeugen für die Allgemeinheit untersagt ist, dann begeht IMO ein Zuwiderhandelnder Hausfriedensbruch. Das ist ein Vergehen. Einen mir unbekannten Fahrer eines Fahzeugs mit bekannter KfZ-Nr. kann ich nur anzeigen, wenn ich ihn/sie identifizieren kann. Dazu reicht die Autonummer erfahrungsgemäß nicht aus. Also muß ich das Recht haben, ihn festzuhalten, bis mir seine Identität bekannt ist. Stell Dir das ganze mit einem Spanner auf Deinem Balkon vor.

Neugierig

Kai

Hallo,

Stell Dir das ganze mit einem Spanner auf Deinem Balkon vor.

Der Spanner hat kein Nummernschild.
Gruß
loderunner

Hi,

wenn ein Privatgrundstück als solches gekennzeichnet ist, wenn
weiterhin das Abstellen von Fahrzeugen für die Allgemeinheit
untersagt ist, dann begeht IMO ein Zuwiderhandelnder
Hausfriedensbruch.

Nein, das ist kein Hausfriedensbruch! (Ausnahme evtl.: der Parkplatz war eingefriedet…aber wie kommt dann das Auto hin?) http://bundesrecht.juris.de/stgb/__123.html

Das hier diskutierte Verhalten (einen widerrechtlich parkenden am wegfahren hindern) wird von den Gerichten als Nötigung gewertet. Als Parkplatzinhaber ist man in diesen Fällen sehr schnell der Dumme (Abschleppen muß man selbst zahlen und Betrag einklagen, Festhalten endet mit eigener Strafverfolgung, Polizei interessiert sich nicht für den Falschparker).
Übrigens könnte es sogar passieren, daß man selbst kostenpflichtig abgeschleppt wird, wenn man mit seinem eingenen Fahrzeug einen „Falschparker“ am wegfahren hindert…

Gruß Stefan

Hi!

Eben in der Mittagspause gesehen:

Nebenstraßenabschnitt, ca. 25 Meter, eine Seite Parkhäfen
andere Seite Parkplätze , daher recht eng.

Ein Lieferwagen und ein Kleinwagen begegnen sich auf etwa der
Mitte dieses Abschnittes:
Sie:Ick fah` nich zurück!
Er steigt aus.
Er: Wo hass´n Du en Führaschein jemacht! Ick fahr ooch nich
zurück!
Sie: Wat heisst hier Du! Geschweinigelt hamm wa noch nich!
Er steigt wieder ein.
Beide sitzen am Lenkrad und warten.
Andere Fahrzeuge drehen gleich um und verschärfen deshalb
leider nicht die Krise („Dreh um! Ditt kann länga dauan“).
Er notiert was in sein Notizbuch und greift anschließend zum
Handy.
Nach knapp 8 Minuten steigt Sie aus:
„Eens möcht ick Ihnen noch sagen. Geschweinigelt hamm wa noch
nich! Sie kriejn ne Anzeige!“. Sie haut einmal gegen die
Scheibe, steigt ins Auto und wendet.
Wenn die Polizei rechtzeitig dazugekommen wäre, hätten doch
wohl beide eine Anzeige bekommen, oder ?

Eigentlich sollten beide den Führerschein für 1 Monat abgeben und besagten Straßenabschnitt fegen müssen…
Wenn niemand eindeutig das Hindernis auf seiner Seite hat und es sich auch um keine Steigung handelt, sollte wohl derjenige zurückfahren, für den dies leichter möglich ist. In diesem Fall wohl die Dame mit Kleinwagen, da ein Lieferwagen schwieriger zurückzusetzen ist.

Alles in allem eine Situation, wie man sie (ausschließlich) in Deutschland desöfteren erlebt.
Sehr häufig kommen mir in meinem Wohngebiet auch Damen Ende 30 mit Geländewägen auf meiner Straßenseite entgegen, da die ihre zugeparkt ist. Da wird dann wild aufgeblendet und geschimpft, wenn man nicht sofort zurücksetzt. Ich halte in solchen Fällen mittlerweile an, steige aus, und führe ein Telefonat an der frischen Luft, bis die Dame ihren Wagen zurück hinter das Hindernis bugsiert hat.
Lächelt sie aber nett, setze ich zurück und lasse ihr den Vortritt. Wie man in den Mathias hineinruft, so schallt es eben wieder heraus… :wink:

Noch ein witziges Sonderproblem. Ich stand mal auf einem
Privatparkplatz (dort mehere Parkflächen). Ein Mieter wetzt
raus und will die Schranke arretieren, so dass mein Auto
gefangen wäre.Ich war jedoch gerade sowieso beim rausfahren,
so dass es ihm nicht gelungen war. Sein Verhalten dürfte doch
sicher auch eine Anzeige wert gewesen sein (Selbstjustiz?
Freiheitsberaubung wohl nicht).Okay, ich durfte da natürlich
auch nicht stehen.

Beides ist nicht in Ordnung. In solchen Fällen kann man sich als Parkplatzeigentümer leider nicht adäquat wehren, man muss sogar zunächst selbst für Abschleppkosten aufkommen.
Scheibe einschlagen und Kiste wegschieben ist das, was man gerne tun möchte. Abwarten und hoffen, dass der Eigentümer des Wagens bald zurückkommt, ist das was man tun sollte…

Dass Du Dich dann allerdings auch noch darüber freust, den Parkplatzeigentümer geärgert hast, ist schon reichlich frech…

Grüße,

Mathias

Hallo,

Eben in der Mittagspause gesehen:

wohl beide eine Anzeige bekommen, oder ?

Eigentlich sollten beide den Führerschein für 1 Monat abgeben
und besagten Straßenabschnitt fegen müssen…

Alles in allem eine Situation, wie man sie (ausschließlich) in

Ich halte in solchen Fällen
mittlerweile an, steige aus, und führe ein Telefonat an der
frischen Luft, bis die Dame ihren Wagen zurück hinter das
Hindernis bugsiert hat.
Lächelt sie aber nett, setze ich zurück und lasse ihr den
Vortritt. Wie man in den Mathias hineinruft, so schallt es
eben wieder heraus… :wink:

Und? Hast Du Deinen Führerschein abgegeben und die Straße gefegt?
Oder doch lieber mit zweierlei Maß gemessen?
Gruß
loderunner

Hallo,

Stell Dir das ganze mit einem Spanner auf Deinem Balkon vor.

Der Spanner hat kein Nummernschild.
Gruß
loderunner

Servus loderunner,

Im Auto sitzt nicht immer die/der auf die/den die Zulassung lautet.
Kai

Hallo,

Im Auto sitzt nicht immer die/der auf die/den die Zulassung
lautet.

Das ist in diesem Fall wurscht - bei stehendem Verkehr gibt es die Halterhaftung.
Gruß
loderunner

Übrigens könnte es sogar passieren, daß man selbst
kostenpflichtig abgeschleppt wird, wenn man mit seinem
eingenen Fahrzeug einen „Falschparker“ am wegfahren hindert…

Gruß Stefan

Servus Stefan,
aber doch wohl nicht auf dem eigenen Grundstück?
Kai

Hi,

das ist nicht wurscht. Die sogenannte Halterhaftung ist keine wirkliche Haftung. So wird die Regelung genannt, daß dem Halter eines Fahrzeugs die Verfahrenskosten auferlegt werden können, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dies betrifft aber nur das öffentliche Recht, bei privatrechtlichen Forderungen kann man sich die „Halterhaftung“ in die Haare schmieren.

Gruß Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Doch, auch das ist möglich. Ob es Polizei oder Ordnungsamt veranlassen würden, bin ich mir nicht sicher, aber es sind durchaus Konstellationen denkbar bei denen der Eingeparkte abschleppen läßt und die Kosten erfolgreich zurückfordert.
Es ist hier wie so oft: pauschale Antworten gibt es nicht, die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend.

Gruß Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Im Auto sitzt nicht immer die/der auf die/den die Zulassung
lautet.

Das ist in diesem Fall wurscht - bei stehendem Verkehr gibt es
die Halterhaftung.

das ist nicht wurscht. Die sogenannte Halterhaftung ist keine
wirkliche Haftung. So wird die Regelung genannt, daß dem
Halter eines Fahrzeugs die Verfahrenskosten auferlegt werden
können, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dies
betrifft aber nur das öffentliche Recht, bei privatrechtlichen
Forderungen kann man sich die „Halterhaftung“ in die Haare
schmieren.

Okay. Dann ziehe ich meine Argumente hiermit zurück.
Danke für die Korrektur.
Gruß
loderunner

Hi!

Eben in der Mittagspause gesehen:

wohl beide eine Anzeige bekommen, oder ?

Eigentlich sollten beide den Führerschein für 1 Monat abgeben
und besagten Straßenabschnitt fegen müssen…

Alles in allem eine Situation, wie man sie (ausschließlich) in

Ich halte in solchen Fällen
mittlerweile an, steige aus, und führe ein Telefonat an der
frischen Luft, bis die Dame ihren Wagen zurück hinter das
Hindernis bugsiert hat.
Lächelt sie aber nett, setze ich zurück und lasse ihr den
Vortritt. Wie man in den Mathias hineinruft, so schallt es
eben wieder heraus… :wink:

Und? Hast Du Deinen Führerschein abgegeben und die Straße
gefegt?
Oder doch lieber mit zweierlei Maß gemessen?

Ich habe mit 2erlei Maß gemessen.
Ich darf das auch, denn ICH kann schließlich fahren… :wink:

Zudem empfehle ich, meinen Artikel noch einmal ganz genau durchzulesen, dann erkennst Du vielleicht, dass es beim Ausgangsposting und in meinem Beispiel um zwei verschiedene Fälle geht. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil…

Nix für ungut.

Grüße,

Mathias