Guten Tag,
ich hoffe, dieses Forum ist das Richtige für folgendes Thema:
Angenommen es besteht eine Art Singgemeinschaft aus 8 Personen, die Spaß am gemeinsamen Gesang haben. Da diese Leute auch Ambitionen haben, zusammen aufzutreten, üben sie wöchentlich und leisten sich dazu einen Probenleiter, der Musik studiert hat.
Angenommen, diese Singgemeinschaft wird nun auch hier und da eingeladen, ein wenig zu singen, und es gibt sogar manchmal eine Aufwandsentschädigung oder eine kleine Gage.
Nun müssen diese acht Sänger aber den Probenleiter auch bezahlen, und die wenigen Einnahmen decken die Ausgaben überhaupt nicht ab. Man könnte es also als Liebhaberei bezeichnen.
Jeden Monat legen die Sänger einen kleinen Betrag zusammen um den Chorleiter zu zahlen, Einnahmen werden z.B. für Sonderproben oder Fahrten ausgegeben.
Soweit der Gruppe bekannt ist, wird einer GbR eine Gewinnabsicht unterstellt, sie will und soll irgendwann Gewinne erzielen.
Da dies nicht der Fall ist, bezeichnet sich die Gruppe selber als Interessengemeinschaft.
Wenn aber nun ein Auftraggeber, sagen wir mal hypotetisch eine Stadt, die ein Kulturfest ausrichtet und eine kleine Gage bezahlt, eine Rechnung dieser IG haben möchte, müsste diese Rechnung doch auch irgendwann und irgendwie angegeben werden.
Diese IG fragt sich, ob sie steuerpflichtig ist, bzw. ob sie ihre Einnahmen und Ausgaben irgendwo angeben muss, unter den Umständen, daß keine Gewinne erzielt wurden. Und wenn ja, muss es eine Art Geschäftsführer geben?
Gibt es dazu evtl. auch Webseiten, die sich mit diesem Thema beschäftigen?
Wer kann helfen?
Vielen Dank,
Ela