Kann ein Hausverwalter von Eigentumswohnungen gleichzeitig als Bauherr fungieren?
Vielen Dank für Hinweise.
Novesia
Zu Beginn ist normalerweise immer der Bauherr auch der Hausverwalter. Wenn er sich, was üblich ist, auch noch 5 Jahre die Verwaltung sichert, hat er bei der Gewährleistung bessere Karten.
Wenn im laufenden Betrieb Bauarbeiten erforderlich sind, kann natürlich auch die Verwaltung als Bauherr auftreten. Ich sehe da nicht wirklich einen Interessenkonflikt.
vnA