Interessenkonflikt bei der Buchhaltung?

Hi BWL’er und VWL’er,

Was soll ich unter folgendem Satz verstehen?

„Auf der einen Seite sol die Buchhaltung dem Schutz der Gläubiger dienen. Dies ist nur möglich, wenn ein allzu positiver Ausweis der wirtschaftlichen Situation verhindert wird.“

Wenn es einem Unternehmen gut geht (wirtschaftlich) ist doch das auch gut für die Gläubiger. Oder?
Oben steht allerdings genau das Gegenteil?

Danke!

Markus

Hallo Markus,

Was soll ich unter folgendem Satz verstehen?

„Auf der einen Seite sol die Buchhaltung dem Schutz der
Gläubiger dienen. Dies ist nur möglich, wenn ein allzu
positiver Ausweis der wirtschaftlichen Situation verhindert
wird.“

Wenn es einem Unternehmen gut geht (wirtschaftlich) ist doch
das auch gut für die Gläubiger. Oder?
Oben steht allerdings genau das Gegenteil?

Das sagt der Satz doch gar nicht aus! Die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens steht mal unabhängig vom Ausweis fest!
Da macht es doch Sinn vorsichtig zu bilanzieren anstatt zu übertreiben. Was für folgen diese kreative positiven Bilanzen ahben, haben wir in den letzten Wochen doch eindrucksvoll gesehen!
Da ist so manches Unternehmen deswegen abgestraft worden.

Gruß Ivo

außerdem…
…zahlt man ja auch mehr Steuern, wenn die Buchhaltung einen fetten Gewinn ausweist.

ciao,
erik

Rücklagen
Moin Markus,
ich glaube dieser Satz zielt eher auf die Rücklagen.
Wenn aus der Bilanz eines Unternehmens sehen kann wieviel Rücklagen sie gemacht haben so kann man als Gläubiger eher sicher sein Geld zurück zu bekommen.
„Gewinnrücklagen werden aus dem bereits versteuerten Jahresgewinn durch einbehaltung bzw. Nichtausschüttung von Gewinnanteilen gebildet.(nur bei Kapitalgesellschaften).“
Es gibt:" GEsetzliche Rücklagen müssen von AG zur Deckung von VErlusten bilden. Nach § 150 AktG sind jährlich 5% des um einen VErlustvortrag geminderten Jahresüberschuss in die gesetzliche Rücklage einzustellen" (Aus „Rechnungswesen für Industriekaufleute“ Deitermann/ Rückwart
Freie Rücklagen können für beliebige Zwecke verwendet werden, z.B. zur Finazierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestition. Sie dienen zur Selbstfinazierung und zur stärkung des Eigenkapitals eines Unternehmens.
Fazit: Je höher die Rücklagen umso Kreditwürdiger ist ein Unternehmen. Bei Babckock wurden die Rücklagen und die Rüchstellungen zum großen Teil verpulvert deshalb muss das Unternehmen jetzt Insolvenz beantragen. In den USA ist es sogar gesetzlich nicht vorgeschrieben, anders als in Deutschland, vorsichtig zu bilanzieren. Wo das hinführt haben wir jetzt ja alle gesehen siehe Enron, Mobilworld, etc.
In Deutschland soll der Buchhalter lieber vorsichtig bilanzieren und alle möglichen Rückstellungen beachten. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten für Aufwendungen die zum Bilanzstichtag dem Grund nach feststehen, deren höhe und/oder Fäallihkeit jedoch noch ungewiss sind.

CU
Christoph

adressaten des rechnungswesens / bilanzierung…
hi markus,

je nach adressat der bilanz, hat die bilanz zielkonflikte.

als adressaten kommen vor allem in betracht:

a) eigner/unternehmsführung
b) gläubiger
c) arbeitnehmer
d) geschäftspartner
e) fiskus
f) öffentlichkeit
je nach interessenlage haben die interessenten natuerlich verschiedene auffassungen von einer „schönen“ bilanz. diesen zielkonflikt zu lösen gilt es im rechnungswesen. in problemfällen ist sogar eine zweigleisige bilanzierung nötig (handels/steuerbilanz).

hieraus ergeben sich eine reihe von bilanzierungsgrundsätzen:

  • zeitgerechte bilanzierung, stichtagsprinzip, nominalwertprinzip, bilanzklarheit, einzelbilanzierung (saldierungsverbot), vollständigkeit, bilanzidentität und kontinuität, allg. vorsichtsprinzip, realisationsprinzip, niederstwertprinzip und imparitätsprinzip.

das steuerrecht begrenzt einzelne der prinzipien sehr ein, weshalb vielfach eine einheitsbilanz auch deshalb nicht mehr möglich ist.

im übrigen ist das ein sehr interessantes thema :wink:

gruss vom

showbee

Danke!
Danke für die vielen Meinungen und Bemühungen.

Die Sache ist nun logischer

Markus

Bewertung von AV und UV

„Auf der einen Seite sol die Buchhaltung dem Schutz der
Gläubiger dienen. Dies ist nur möglich, wenn ein allzu
positiver Ausweis der wirtschaftlichen Situation verhindert
wird.“

Wenn es einem Unternehmen gut geht (wirtschaftlich) ist doch
das auch gut für die Gläubiger. Oder?

… nicht, wenn z.B. das Anlagevermögen höher in der Bilanz steht, als derer Marktwert ist. Anlagenwerte ergeben sich durch Abschreibungen, die nicht der tatsächlichen Abnutzung entsprechen und durch Bewertungsspielräume, die man bilanztechnisch hat.

Bemerkbar macht sich das oft erst, wenn die Firma pleite geht und alles verkauft werden soll, dann lassen sich oft nicht die Preise realisieren, wie die Dinge in der Bilanz stehen … und das ist dann sicherlich nicht gut für die Gläubiger.

Schön besch… werden auf diese Weise Unternehmen, die mit einem gekauften Unternehmen starten. Haben sie die Bilanz nicht mit der Realität verglichen, kann ein bösen Erwachen nach der Übernahme erfolgen.