In Sozialkunde gab es bei uns eine hitzige Diskussion, was denn mit der Stimme einer Person bei irgendeiner Wahl passiert, wenn die Person (im Alter) entmündigt wurde?
Ich dachte ja, wenn man entmündigt wurde dann ist es genauso wie unter 18, wo man eben noch nicht mündig ist, stimmt das?
Danke schonmal für Antworten.
Ich dachte ja, wenn man entmündigt wurde dann ist es genauso
wie unter 18, wo man eben noch nicht mündig ist, stimmt das?
„Entmündigen“ gibt es heute so nicht mehr, es wurde im wesentlichen durch das Betreuungsgesetz abgelöst. Dort gilt in etwa:
„Betreuung (und Einwilligungsvorbehalt) berühren grundsätzlich das Wahlrecht nicht. Ist aber für einen Menschen eine Betreuung ausdrücklich „für alle Angelegenheiten“ angeordnet, entfällt das Wahlrecht. Da Menschen, denen für alle Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wird, nach diesen Vorstellungen ohnehin wahrscheinlich vollkommen desorientiert, hilflos und ohnehin nicht in der Lage seien, an einer Wahlhandlung teilzunehmen, wurde dies allgemein akzeptiert. „Für alle Angelegenheiten“ bedeutet hierbei, dass diese Formel in der Betreuungsanordnung des Vormundschaftsgerichtes stehen muss; eine faktische Betreuung für alle Angelegenheiten, also die üblichen Standardaufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, beinhalten kein Wahlverbot.“ (wikipedia)