Hallo,
diese hypothetische Frage beschäftigt mich. Nehmen wir folgenden Fall an: Ein deutscher Staatsangehöriger lebt in einem EU-Ausland und wird dort straffällig. Ihm wird dort der Prozess gemacht und er erhält eine mehrjährige Haftstrafe. Nach Abbüßen der Hälfte der Haftzeit wird dieser nach Deutschland ausgeliefert und bekommt selbstverständlich ein mehrjähriges Einreiseverbot in diesem anderen EU-Staat. Was würde die BRD jetzt mit diesem Menschen machen? Ihn weiter inhaftieren, nun in einer deutschen JVA auf Kosten der deutschen Steuerzahler oder würde sie ihn frei lassen gemäß dem Motto, was interessiert uns, was unsere Nachbarn entscheiden?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Sahne
Vorab: ich bin kein Europarechtler, daher alles unter Vorbehalt:
Er würde die Strafe hier weiter verbüßen, das ist innerhalb Europas kein Problem mehr (aber frag mich nicht, wo genau die Strafvollstreckung innerhalb Europas geregelt ist).
Die EU ist auch juristisch mehr und mehr eine Einheit, so dass Urteile mitgliedsstaatlicher Gerichte die Vollstreckungsbehörden jedes Landes binden, allerdings abhängig von der Strafbarkeit im jeweiligen Land (das Tragen etwa eines Hakenkreuzes ist in vielen Ländern der EU nicht strafbar, wer also hier verurteilt wird, hat in einem solchen Land keine Strafvollstreckung zu befürchten - daher sind die miesesten Nazis in GB).
Kürzlich meinte m.E. völlig absurderweise der italienische Oberste Gerichtshof, die Bundesrepublik Deutschland in einem Verfahren, in dem die Bundesrepublik gar nicht beteiligt war, zum Schadensersatz verurteilen zu können (gehört nicht hier her, hat mich aber mächtig genervt).
Hallo,
es kommt doch aber drauf an, ob derjenige den Rest seiner Strafe im Ausland zur Bewährung ausgesetzt bekam. So habe ich den fall verstanden. In dem Fall würde man ihn doch wohl kaum in DE wieder einbuchten.
Gruß
smalbop
Nö, von Aussetzung zur Bewährung war nicht die Rede.
Gruß
Vielen Dank für die Information und viele Grüße
Sahne