Hallo,
sind Studiengebühren, die im EU-Ausland an einer Uni gezahlt werden, bei einer deutschen Steuererklärung absetzbar ( oder geht dies nur bei in Deutschland gezahlter Steuer ?)
Danke für alle Antworten.
Gruß Lutz
Hallo,
sind Studiengebühren, die im EU-Ausland an einer Uni gezahlt werden, bei einer deutschen Steuererklärung absetzbar ( oder geht dies nur bei in Deutschland gezahlter Steuer ?)
Danke für alle Antworten.
Gruß Lutz
Hallo,
sind Studiengebühren, die im EU-Ausland an einer Uni gezahlt
werden, bei einer deutschen Steuererklärung absetzbar ( oder
geht dies nur bei in Deutschland gezahlter Steuer ?)
Wurde keine deutsche Lohnsteuer bezahlt? Wovon willst du dann die Studiengebühren absetzen?
Und Studiengebühren sind in der Regel als Sonderausgaben einzustufen. Wenn diese im Ausland anfallen, sind sie nicht berücksichtigungsfähig.
Viele Grüße
C.
Hi !
Und Studiengebühren sind in der Regel als Sonderausgaben
einzustufen. Wenn diese im Ausland anfallen, sind sie nicht
berücksichtigungsfähig.
diese Auskunft ist leider falsch. Wie der BFH bereits mit Urteil vom 09.06.1999 - VI R 34/98 entschieden hat, ist es sehr wohl möglich auch die im AUsland angefallenen Aufwendungen als Sonderausgabe abzuziehen. Auch das Gesetz macht diesbezüglich keinen Unterschied, ob Aufwendungen im In- oder Ausland angefallen sind.
Richtig ist, dass diese Aufwenungen nur dann berücksichtigt werden können, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Ob diese vorgelegen hat und ob überhaupt steuerpflichtige Einkünfte erzielt wurden, war im Sachverhalt nicht gegeben und sollte daher bei der Beantwortung auch nicht unbedingt gedeutet werden.
FAZIT: Der Abzug wäre möglich.
BARUL76
Hallo,
Und Studiengebühren sind in der Regel als Sonderausgaben
einzustufen. Wenn diese im Ausland anfallen, sind sie nicht
berücksichtigungsfähig.diese Auskunft ist leider falsch. Wie der BFH bereits mit
Urteil vom 09.06.1999 - VI R 34/98 entschieden hat, ist es
sehr wohl möglich auch die im AUsland angefallenen
Aufwendungen als Sonderausgabe abzuziehen.
Das Urteil erging zum Begriff, ob eine Ausbildung vorliegt und zwar zum Kindergeld. Passt also nicht exakt.
Ich habe folgendes gefunden:
http://www.mandanteninformation.de/dienste/mdt/54023…
http://www.sis-verlag.de/050427/rses/11R6603.htm
Zu dem neu formulierten § 10 zu erste Berufsausbildung und Erststudium (4.000 €) gibt es noch keine Rechtsprechung.
Sonderausgaben sind nicht rücktrags- und vortragsfähig, so dass sich die eventuell bestehende theoretische Abzugsfähigkeit sich nicht auswirkt.
Eine Steuerbescheid ist keine Lotterie, bei der man was gewinnt, ohne eingezahlt zu haben.
So long
C.
Ergänzung: Internat. Studiengebühren absetzbar ?
Hallo,
ich will noch ergänzen:
Es handelt sich um eine versteuerte und versicherte Vollbeschäftigung in Deutschland und gleichzeitigem Fernstudium im Ausland.
Viele Grüße an Euch
Lutz