Internationale Steuernr. / Kleinunternehmer?

Hallo,
ich habe eine Frage zur internationalen Steuernummer im Zusammenhang
mit der Kleinunternehmensregelung des Gewerbescheins.

Ich habe einen Gewerbeschein beantragt, da ich aus Polen Waren
importieren will. Mein polnischer Partner hat mir geraten eine
internationale Steuernummer zu beantragen, so dass ich die 22% Mwst
in Polen nicht zahlen muss.

Jetzt hab ich aber gehört, dass ich nur eine internationale
Steuernummer vom Finanzamt bekomme, wenn ich kein Kleinunternehmer
bin.
Stimmt das?

Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank

Grüße
Nic

Hallo Nic,

das ist ja auch klar, schließlich bist du als Kleinunternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt und das ist da auch Sinn der Sache.

Um die MwSt als Durchgangsstuer behandeln zu können musst du dein Gewerbe normal anmelden, dann bekommst du auf Antrag auch eine internationale Steuer-Nr.

Grüße
Kris

Hallo,

Internationale Steuernummer sagt mir leider nichts. Ist vielleicht
die USt-Identifikationsnummer gemeint?

Die gibt es auch für Kleinunternehmer. Einfach über das Finanzamt
beantragen. Wenns ganz dringend ist können die auch einen Eilantrag
per Fax oder Telefon beim Bundeszentralamt für Steuern stellen.

Gruß,
Kathi

Servus Nic,

darf ich den Schiedsrichter machen? Kathi hat Recht, man kann das in § 27a UStG nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27a.html

Man muss halt in der Handhabung beachten, dass der innergemeinschaftliche Erwerb in D USt-pflichtig ist (16%, ab 2007 19%), angemeldet und erklärt werden muss, und dass wegen der Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung kein Vorsteuerabzug der auf den innergemeinschaftlichen Erwerb geschuldeten USt möglich ist.

Wenn die Erwerbsschwelle von 12.500 € im Kalenderjahr nicht überschritten wird, liegt bei Erwerb durch Unternehmer, die die Besteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG anwenden, grundsätzlich kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Man kann auf die Anwendung dieser Bestimmung aber verzichten: Der Verzicht auf die Anwendung von § 1a Abs. 3 UStG muss gegenüber dem FA schriftlich erklärt werden (nicht vergessen, sonst giltet es nicht!) und bindet den Kleinunternehmer für mindestens zwei Kalenderjahre.

Fazit: Abwägen, ob der fragliche Differenzbetrag polnische/deutsche USt den administrativen Aufwand lohnt. Wenn man den nicht selber erledigt, sondern erledigen lässt, wird die Rechnung eher nicht aufgehen.

Schöne Grüße

MM


Fazit: Abwägen, ob der fragliche Differenzbetrag
polnische/deutsche USt den administrativen Aufwand lohnt. Wenn
man den nicht selber erledigt, sondern erledigen lässt, wird
die Rechnung eher nicht aufgehen.

Das Ganze dürfte sich für einen KleinU wohl nur lohnen, wenn die polnische USt höher ist als die deutsche?

Schöne Grüße
JoKu

Servus Joku,

Das Ganze dürfte sich für einen KleinU wohl nur lohnen, wenn
die polnische USt höher ist als die deutsche?

Ja, andernfalls zahlt er drauf. Auf diese Weise muss er schauen, ob der Unterschied zwischen polnischen 22% und deutschen 16…19% den zusätzlichen Aufwand decken, den er hat, wenn er den Vorgang (freiwillig) als innergemeinschaftlichen Erwerb behandelt.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Kris,

bloß zur Klärung: Was hat die Anmeldung eines Gewerbes mit der Umsatzbesteuerung zu tun?

Grübelt

MM