'Internationale' Straftat

Hallo,
Ich hab da ne Frage:
Es gab ja in letzter Zeit einigen Wirbel um den
„Fall Marco“ beziehungsweise den nach Frankreich verschleppten
Mediziner.
Daher meine Frage : Täter aus Land X schädigt Opfer aus Land Y in
Land Z.
Wo wird er dann angezeigt bzw verurteilt? Im ersten Fall wurde er im
Land des Täters sowie im Land der Tat angeklagt (und es kamen unterschiedliche Sache raus), im zweiten Fall im Land der Tat sowie
im Land des Opfers, es kamen wieder zwei Sachen dabei raus.
Wieso wird im Erstgenannten Fall nicht auchnoch Anklage im Land Y
erhoben?
Und falls der Täter im einen Land die Strafe abgesessen hat, muss
er im anderen immernoch dafür in den Knast?

Gruss

Hallo,

nette Frage, die recht kompliziert zu beantworten ist (und eigentlich ins Rechtsbrett gehören würde).
Um sie zu beantworten, müsste man das Recht der einzelnen Länder kennen, da Auslandsstraftaten unterschiedlich gewertet werden. Ich versuche sie mal, aus deutscher Sicht zu beantworten.

Grundsätzlich gilt das deutsche Strafrecht für Taten, die im Inland, also auf deutschem Staatsgebiet (§3), sowie auf deutschen Schiffen und Flugzeugen - mit dem Recht auf Führen der Bundesflagge(§ 4)begangen werden.

Werden Taten zwar im Ausland begangen, aber richten sich gegen inländische Rechtsgüter so ist § 5 StGB anzuwenden. § 5 ist ein Katalog von verschiedenen Taten, also müsste man die Verschleppung des X von Y nach Z darin suchen. Wenn sie drin steht (steht sie) ist das deutsche Strafrecht anzuwenden. Das deutsche Recht ist auch dann anzuwenden, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht wäre.

Dann haben wir noch den § 6, der internationale Rechtsgüter schützt (auch ein Katalog - lesen). Da spielt es keine Rolle, wer der Täter ist und wo er gehandelt hat. Beispiel: der Chinese X fälscht US-Dollar in Brasilien und bringt sie in Südafrika unter die Leute = Anwendung deutschen Rechts. Oder aber der Somalier A überfällt ein japanisches Schiff in internationalen Gewässern.

Wir eine Tat im Ausland gegen einen Deutschen oder durch einen Deutschen verübt, gilt auch das deutsche Strafrecht (§ 7) wenn die Tat am Tatort auch mit Strafe bedroht ist oder keiner Strafgewalt unterliegt.

Dann gibt es noch den § 9, der den Tatort regelt (was auch Einfluss auf die Anwendung deutschen Rechts hat). Beispiel: Der Menschenschmuggler X lebt in der Türkei und organisiert Transporte von Irregulären Migranten nach Deutschland. X handelt ausschließlich in der Türkei, der Erfolg der Tat träte aber in Deutschland ein - also Anwendung deutschen Rechts.

In deinem angenommenen Fall wird eine Person, sagen wir mal ein Chilene aus Deutschland nach Frankreich verschleppt.
Die Täter werden gefasst und die Tat wird vollumfänglich nachgewiesen.
Das deutsche Strafrecht wäre für die Verschleppung und Freiheitsberaubung anzuwenden.
In Frankreich dürfte die Freiheitsberaubung (ohne Verschleppung) als Dauerdelikt auch geahndet werden.
Der/die Täter würden also vermutlich in beiden Ländern bestraft.
Oder um noch weiter zu verdeutlichen:
Der Deutsche J transportiert BTM von Deutschland nach Großbritannien und wird bei der Einreise nach Großbritannien festgenommen. Er wird in GB vor Gericht gestellt und verurteilt (oder weil er Glück hat freigesprochen). In Deutschland wird er ebenfalls verurteilt, da es sich um jeweils andere Taten handelt (in Deutschland Besitz, in GB Einfuhr).

Das war eine Erklärung der einschlägigen Rechtsvorschriften in absoluter Kurzform aber hoffenlich halbwegs verständlich. Würde man es wirklich gründlich machen, könnte man sich mit der Materie Wochen und Monate auseinandersetzen. Der Mod. und Jurist Levay wird sicherlich bestätigen, dass das Thema fast unerschöpflich ist.

Zum Schluss noch eine Gegenfrage:

Dem US-Amerikaner Y wird sein Auto durch einen Mexikaner in Amsterdam gestohlen und durch den Dieb (1. Alt.) oder durch einen Kurier (2. Alt.) durch Deutschland in ein anderes Land verbracht. An der Grenze fliegt die Sache auf. Kann man deutsches Strafrecht anwenden (berücksichtigen wir mal nicht die Rechte der Polizei zum Schutz privater Rechte)? Viel Spass bei der Lösung dieses zwar fiktiven aber in der Realität häufig auftretenden Falles.

Gruss

Iru