Hallo,
ich bin an einem Betrüger reingefallen. Durch Suche und Recherche habe ich festgestellt dass für ihn ein internationaler Haftbefehl ausgestellt ist (nicht aus EU land). Der Mann betrügt weiter hier in Deutschland. Ich weiß nicht ob er auch an seinen Arbeitsplatz klaut, Leute ausnimmt, arbeitet in Altersheim.
Ich habe seine Handy Nr. und auch Tel. Nr. und Adresse von seinem Arbeitsplatz.
Meine Frage:
Kann ich der Polizei anonym (da ich Angst habe von ihm) mitteilen wo der Mann arbeitet?
Wird Polizei überhaupt etwas in so einem Fall unternehmen?
Kann ich Brief
schreiben an die Polizei und anonym bleiben?
Wenn ja, wird der Betrüger ausgewiesen, bzw. dem Land übergeben wo der internationale Haftbefehl gestellt ist?
Oder habtihr eine bessere Idee wie ich vorgehen kann, ich möchte nicht das weitere Menschen auf so einen Betrüger reinfallen.
Ich frag mich, wie man so etwas recherchieren könnte, außer man arbeitet selbst bei Polizei oder Ausländerbehörde.
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Ja
Mit einer Ausweisung ist dieser Mensch leider noch lange nicht raus:
Ausweisung heißt nicht automatisch Abschiebung Zentral ist aber der folgende Punkt: Mit so einer Ausweisung ist der betroffenen Asylbewerber noch nicht außer Landes. Viele werden nicht freiwillig ausreisen. Eine Ausweisung muss erst vollzogen werden. Das ist dann die Abschiebung. Und genau an diesem Punkt gibt es eine Reihe von rechtlichen und tatsächlichen Hürden, die ein Verlassen der Bundesrepublik verhindern können.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es handelt sich um einen Landsmann, daher könnte ich über Bekanten der bei Polizei arbeitet erfahren das für dem Mann Internationale Haftbefel ausgeschrieben ist (Schulden und Betrug).
ist Deine Wahrnehmung schon so verengt, daß du nicht merkst, daß das hier
total fehl am Platz ist, da im UP auch nicht ansatzweise von einem Asylbewerber die Rede war ?
Deswegen geht es bei einem mit internationalem Haftbefehl gesuchten Straftäter auch nicht um „Ausweisung“, sondern um „Auslieferung“, ein völlig anderes Verfahren:
Das geht aus dem UP nicht hervor, was dir bei gefälliger Lektüre desselben normalerweise nicht entgangen sein sollte. Dort wird ausdrücklich nach „Ausweisung“ gefragt.
Welche Staatsangehörigkeit ist mit „Landsmann“ gemeint? Ich frage aufgrund dieser Passage nach:
Ausweisung deutscher Staatsangehöriger ist rechtlich nicht möglich und Überstellung deutscher Staatsangehöriger an die Justiz anderer Länder findet m. W. nicht statt.
Betrug ist justitiabel, Schulden an sich sind aber kein Haftgrund (vom Gläubiger beantragter zivilrechtlicher Haftbefehl erfolgt zur Erzwingung der Offenbarung von Vermögensverhältnisse).
löst natürlich einen pavlov’schen Reflex aus. Wozu sollte man sich dann noch den Sachverhalt genauer anschauen ?
Das jemand, der hier fragt, evtl. auch in der Begrifflichkeit nicht sattelfest ist… dieser Gedanke kommt Dir nicht ?
Wessen Wahrnehmung verengt, oder getrübt ist beurteile ich hier nicht. Es wurde lediglich auf die Handhabung und Durchführung von „Ausweisungen“ verwiesen.
selbstverständlich kannst du jederzeit einen anonymen Brief entsprechenden Inhalts an die Polizei richten. Da du ja Name und sonstige Daten des möglichen Betrügers hast, wirst du sie im Brief nennen und die Polizei kann dies überprüfen. Sie wird dann schon alles Notwendige in die Wege leiten.
Und eine Erklärung am Briefende, warum du anonym schreibst, schadet zum besseren Verständnis auch nicht.