Ich habe Ware im Ausland gekauft,bis jetzt problemlos.Meine Bestellung bei einen Händler schlug fehl,er behauptet ich hätte nicht bezahlt.
Auf meiner Kreditkarten abrechnung ist zu sehen das er sein Geld hat.
Ich schrieb das und schickte eine kopie meines Auszuges mit.
Bis jetzt keine Reaktion,komm ich noch zu meiner Ware oder ist das Geld futsch?
mal wieder über das Ziel hinausgeschossen?
Hallo Johannes,
du hast völlig recht, dass hier meist das Recht am Ort des Beklagten gilt. Eine Verfolgung dieser Rechte ist auch oftmals kostenintensiv und schwierig. Daherlohnt es sich meist erst ab einem gewissen Streitwert.
Aber pauschal zu sagen, dass es sich generell nicht lohnt, ist idiotisch.
Da bräuchten wir noch mehr Informationen, also von wo hast du wo welche Ware auf welche Art und Weise bestellt. Hast du diese als Verbraucher bei einem Unternehmer bestellt?
Als Erstmaßnahme würde ich jedenfalls bei der Kreditkartenfirma gegen die Kontobelastung widersprechen! Sonst müssten wir mehr wissen, damit wir deine Frage beantworten könnten.
Das Recht des Beklagten gilt also da wo der wohnt also kannst
Du das getrost vergessen.
Das ist Unsinn. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der besagt, dass immer das Recht des Beklagten gilt. An Hand der bisherigen Angaben kann man das keinesfalls ableiten.