Internationaler Vertrag und EG

Hallo,

unter dem Stichwort „Alpenkonvention“ in Wikipedia ist zu lesen, dass die Ratifikation dieses internationalen Vertrages bei der EU in Prüfung ist. Seit wann kann die EU, die selbst keine Rechtspersönlichkeit besitzt internationale Verträge abschließen? Auch die EG schließt meines Wissen keine internationale Verträge ab, sondern nur die einzelnen Mitgliedsstaaten. Wie ist denn der Eintrag von Wikipedia zu verstehen?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo!

Also die Alpenkonvention sollte von der EG mitunerzeichnet werden. Die EG kann als internationale Organisation mit Rechtspersönlichkeit auch internationale Verträge abschließen, das ist kein Problem.

Sie besitzt dazu die Kompetenz, soweit die EG auch die Kompetenz besitzt, Rechtsnormen zu setzen. Also soweit die EG im inneren Zuständigkeiten besitzt, darf sie auch nach außen Verträge abschließen.

Gruß
Tom

Hallo,

Sie besitzt dazu die Kompetenz, soweit die EG auch die
Kompetenz besitzt, Rechtsnormen zu setzen. Also soweit die EG
im inneren Zuständigkeiten besitzt, darf sie auch nach außen
Verträge abschließen.

ich würde sogar sagen, daß sie d.h. ihre Vertreter jeden Vertrag abschließen können, auch wenn die das eigentlich gar nicht dürften. Gibt halt im Innenverhältnis Knatsch, aber ein Dritter muß m.E. nicht gegen sich gelten lassen, wenn der Vertreter ohne spezifische Vertretngsmacht handelt.

Gruß,
Christian