Internationales einkommensteuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
hallo… es geht um folgendes: meine tochter hatte im Jahre 2007 3 monate in deutschland gearbeitet, ging dann für 13 monate für ihre firma nach sydney, wo sie natürlich eine wohnung mietete und auch dort ihre steuern zahlte. ihre wohnung in deutschland behielt sie bei und zahlte weiterhin miete, um nicht nach ihrer rückkehr auf der strasse zu stehen. meine frage: kann sie diese doppelte mietzahlung geltend machen?
das finanzamt beruft sich auf eine progression und erstattet ihr nicht im vollen umfang die einkommensteuer für die 3 monate im jahre 2007.
danke für eine auskunft…
viele grüße

Hallo,

grundsätzlich kann sie in einem solchen Fall (Beibehaltung der Wohnung in Deutschland, andere Wohnung am Arbeitsort) eher die Mietkosten in Sydney als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Die darauf entfallenden Kosten gehören aber dann zum ausländischen Arbeitslohn und damit auch in den Progressionsvorbehalt.

Auf den ersten Blick dürfte somit das Finanzamt nicht Unrecht haben. Aber Vorsicht: bei der doppelten Haushaltsführung macht es Sinn, auch Familienheimflüge nach DE anzusetzen - außerdem gibt es für Auslandsaufenthalt einen höheren Verpflegungsmehraufwand.

Gruß
GM