Internationales Handelsrecht

Hallo Experten,

ich habe eine Frage zum intern. Handelsrecht.
Ist man als gewerblicher Unternehmer in Deutschland verpflichtet, einer ausländischen Institution (z.B. ein Museum in Frankreich o.ä., also in der EU-Zone) bei einem Warenverkauf eine Rechnung ohne MwSt. auszustellen, oder kann man auf auf Rechnungsstellung mit MwSt beharren. Und gemäß den Fall, dass dort jemand die Zahlung mit MwSt verweigert, kann man auf Vertragsrücktritt und Rücksendung der Ware pochen, oder kann der ausländische Kunde sowohl Zahlung als auch Rücksendung der Ware verweigern, falls man - aus welchem Grund auch immer- keine Rechnung ohne Märchensteuer ausstellen will ?

Würde mich baldige und vor allem fachkundige (!) Antwort freuen. Also bitte keine Statements wie „ich glaube, dass…“ Ich brauche keinen Glauben, sondern WISSEN :wink:

Es kommt darauf an, ob der Umsatz in D steuerbar ist oder nicht. Da gelten aus deutscher Sicht teilweise besondere Regelungen für öffentliche Einrichtungen. Aufgrund des Sachverhaltes kann ich das aber nicht beurteilen.

Wenn der Umsatz nicht in D steuerbar ist, kann das Museum natürlich die Ausstellung einer richtigen Rechnung ohne deutsche USt verlangen. Wahrscheinlich wäre dann aber franz. USt auszuweisen.

Aber wie gesagt, da über die Leistung gar nichts ausgesagt ist, kann ich das nicht beurteilen.