Hallo Experten,
ich habe eine Frage zum intern. Handelsrecht.
Ist man als gewerblicher Unternehmer in Deutschland verpflichtet, einer ausländischen Institution (z.B. ein Museum in Frankreich o.ä., also in der EU-Zone) bei einem Warenverkauf eine Rechnung ohne MwSt. auszustellen, oder kann man auf auf Rechnungsstellung mit MwSt beharren. Und gemäß den Fall, dass dort jemand die Zahlung mit MwSt verweigert, kann man auf Vertragsrücktritt und Rücksendung der Ware pochen, oder kann der ausländische Kunde sowohl Zahlung als auch Rücksendung der Ware verweigern, falls man - aus welchem Grund auch immer- keine Rechnung ohne Märchensteuer ausstellen will ?
Würde mich baldige und vor allem fachkundige (!) Antwort freuen. Also bitte keine Statements wie „ich glaube, dass…“ Ich brauche keinen Glauben, sondern WISSEN 