Internationales Kaufecht - Chancen bei Betrug?

Hallo,

folgendes Problem: Waren werden von einem deutschen Kleinunternehmer aus China importiert (500 MP3 Player mit 1GB- und 2GB-Speicher). Als Waren ankommen sind ca. 30% von vornherein defekt. Im weiteren Verlauf stellt sich heraus, dass die meisten Player nicht die erforderliche und zu erwartende Leistung bringen und dass viele Player statt der gekauften 2 GB in Wirklichkeit nur einen Speicher von 256MB haben, der wohl durch spezielle Software „aufgemotzt“ wurde sodass es so aussieht als wären 2 GB Speicher vorhanden. Auf Nachfrage beim Verkäufer werden die defekten Player mit der ausdrücklichen Bitte bei der Reparatur und Rücksendung genauestens auf die korrekte Speichergröße und Funktionsfähigkeit zu achten, an den Verkäufer in China zurückgeschickt. Die Portokosten trägt der Unternehmer selbst, wie vereinbart, und die Rückkosten werden vom chinesischen Unternehmer getragen. Als die „reparierten“ Player zurückkommen bestehen immer noch dieselben Probleme, immer noch zu kleine Speicher, immer noch Defekte. Auf nochmalige Nachfragen des Unternehmers kommt keine Reaktion mehr vom Verkäufer. Der Unternehmer musste etlichen Käufern den Kaufpreis plus Portokosten (da über Ebay verkauft) erstatten und aufwenden und sitzt nun noch auf über der Hälfte der ursprünglich gekauften Player, die mindestens zur Hälfte mangelhaft sind (soweit bisher feststellbar, manche Mängel sind erst nach wenigen Tagen bei Kunden aufgetreten).

Fraglich ist nun, ob der Unternehmer Chancen hätte gegen den chinesischen Unternehmer vorzugehen, vor allem zivilrechtlich da natürlich die Player so nicht verkauft werden können und ein Schaden in höhe von ein paar tausend Euro entstanden ist. Wie sind die Erfolgsaussichten und lohnt es sich für den Unternehmer in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten oder würden die Kosten den Nutzen (wenn es ihn denn gibt) überschreiten?

Herzlichen Dank schon mal für die Antworten!!!

hallo

nach meinem dafürhalten: Da wird schlechtem Geld gutes hintergeworfen. Man sollte es unter Lehrgeld verbuchen und nicht mehr sich auf so einen Murks einlassen. Aber hier hat wahrscheinlich wieder die Gier das Gehirn gefressen, unterstelle ich mal so.

LG
Mikesch

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