Hallo allerseits,
sei X eine private Universitaet, die in einem suedosteuropäischen EU Land (nennen wir es R) Anfang der 90er existiert hat, dann aber spaeter von R aufgeloest wurde. Als Rechtsnachfolger wird eine noch heute existierende Universitaet bestimmt.
Frage: Darf der Rechtsnachfolger das Erstellen von Dokumenten verweigern, die bestaetigen, von wann bis wann jemand an der Universitaet X studiert hat?
Wenn ja, wie kann eine Person ohne diese Dokumente einer deutschen Behoerde nachweisen, dass sie tatsaechlich in der Zeit studiert hat?
Gruss
norsemanna
Wenn ja, wie kann eine Person ohne diese Dokumente einer
deutschen Behoerde nachweisen, dass sie tatsaechlich in der
Zeit studiert hat?
immatrikulationsbescheinigung / quitting studiengebühren / zwischen-/ abschlusszeugnis
Howdy,
immatrikulationsbescheinigung / quitting studiengebühren /
zwischen-/ abschlusszeugnis
hier sei es so, dass das Studium nicht abgeschlossen wurde, und auch keine Zwischen- oder Abschlusszeugnisse vorlägen.
Semester-Immatrikulationsbescheinigungen wie in D haette es dort damals in dem Sinne nicht gegeben (siehe unten), Quittungen fuer Studiengebuehren gaebe es auch nicht mehr.
Die vorliegenden Dokumente würden aufgrund der Datierung (Vordatierungen) nicht von der deutschen Behörde akzeptiert. Sie würde auffordern, mit aktuellem Datum versehene Dokumente vorzulegen.
Gruss
norsemanna