ich hoffe, mir kann jemand bzgl folgender fragen weiterhelfen:
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wenn man eine wortmarke in den USA schützen lassen möchte, kann
man die WIPO umgehen und sich direkt bei der USPTO melden? wenn ja,
ist eine eintragung beim HABM oder DPMA trotzdem voraussetzung? -
wenn man eine wortmarke in Kanada schützen lassen möchte, kann
man die WIPO umgehen und sich direkt bei der CIPO melden? wenn ja,
ist eine eintragung beim HABM oder DPMA trotzdem voraussetzung? -
sind ähnliche schreibweisen (z.b. leckerpizza, leckerpizzen,
lecker-pizza,) aus verwechslungsgründen quasi „mitgeschützt“, oder
müsste ich jede version separat schützen lassen? -
sollte man mit abmahnungen etwaiger mitbewerber warten, bis die
endgültige eintragung erfolgt ist, oder kann man sich auf das datum
der antragstellung berufen? gibt es richtlinien bzw hilfestellungen,
wie bei wortmarkenverletzungenabgemahnt werden sollte?
vielen dank im voraus!
mfg