Internationales Wortmarkenrecht

ich hoffe, mir kann jemand bzgl folgender fragen weiterhelfen:

  1. wenn man eine wortmarke in den USA schützen lassen möchte, kann
    man die WIPO umgehen und sich direkt bei der USPTO melden? wenn ja,
    ist eine eintragung beim HABM oder DPMA trotzdem voraussetzung?

  2. wenn man eine wortmarke in Kanada schützen lassen möchte, kann
    man die WIPO umgehen und sich direkt bei der CIPO melden? wenn ja,
    ist eine eintragung beim HABM oder DPMA trotzdem voraussetzung?

  3. sind ähnliche schreibweisen (z.b. leckerpizza, leckerpizzen,
    lecker-pizza,) aus verwechslungsgründen quasi „mitgeschützt“, oder
    müsste ich jede version separat schützen lassen?

  4. sollte man mit abmahnungen etwaiger mitbewerber warten, bis die
    endgültige eintragung erfolgt ist, oder kann man sich auf das datum
    der antragstellung berufen? gibt es richtlinien bzw hilfestellungen,
    wie bei wortmarkenverletzungenabgemahnt werden sollte?

vielen dank im voraus!

mfg

Auch hallo! (Auch wenn es bei dir fehlt!)

  1. sollte man mit abmahnungen etwaiger mitbewerber warten, bis die
    endgültige eintragung erfolgt ist, oder kann man sich auf das datum
    der antragstellung berufen? gibt es richtlinien bzw
    hilfestellungen, wie bei wortmarkenverletzungenabgemahnt werden sollte?

Na - schon am Planen der ersten Abmahnungswelle! Schön dass wieder einer die Geschäftsidee gefunden hat!! Aber wenn die Mitbewerber schon länger damit unterwegs sind, eh sinnlos!

Gruß
Falke

Hallo,

bei so vielen Fragen, lohnt sich doch eher der Besuch beim Patentanwalt des Vertrauens.

Gruß
Nita