Internationeles Erbrecht - ist Erbschaftssteuer zu bezahlen?

Es gibt etliche Banken, die eine Niederlassung in Deutschland haben - aber eine Tochter einer ausländischen Bank sind (z.B. DHB, Credit Agricole, VTB, ATB usw.).

Ich selbst bin Deutscher und würde mein bei einer solchen Bank liegendes (Fest) Geld an meine auch deutschen Erben (Frau, Kinder) vererben. Was passiert dann im Erbfall?
a) gehe ich recht in der Annahme, dass das Geld zuerst mal unter das deutsche Steuerrecht fällt - sprich also hier, unter Berücksichtigung der jeweiligen Erbschaftssteuerfreibeträge, zu versteuern ist?
b) fällt es zusätzlich unter das Steuerrecht von z.B. Niederlande, Frankreich, Österreich usw.? Gibt es dort auch, wie in Deutschland, Freibeträge? Oder wird da gleich vom ersten Euro an besteuert?
Kann es so zu einer Doppelbesteuerung kommen?

Bin auch für Tipps dankbar, wo man sich erst mal unverbindlich (also nicht gleich beim Anwalt / internationalen Steuerberater…) informieren kann. Danke!

Ja.

Nein.

Das Erbe wird durch einen Notar, der für den Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist, bearbeitet und zwar nach dem Recht des jeweiligen Landes. Somit gibt es nur eine Steuer und ein Erbrecht.

Das „somit“ ist falsch.

Dass im beschriebenen konkreten Fall deutsches Recht anwendbar ist, hat nichts mit dem Notar zu tun.

Schöne Grüße

MM

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Ups, wo kommt denn da plötzlich ein Notar her?

  • Einen Notar braucht man, um ein Testament in notarieller Form zu errichten (kann man machen, muss man aber nicht)
  • Einen Notar braucht man, wenn man einen Antrag auf einen Erbschein dort aufsetzen lassen will (man kann aber auch zur Geschäftsstelle des Amtsgerichts gehen/braucht keinen Erbschein, wenn es ein Testament in notarieller Form gibt)
  • Einen Notar braucht man, wenn man einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag haben will (in streitigen Situationen sinnvoll/notwendig, sonst nicht)

Also was soll hier die zwingende Notwenigkeit für den Einsatz eines Notars sein?