Guten Tag,
habe letztes Jahr meinen Laden in Sizilien an einen deutschen Friseur vermietet. Jetzt am 7. Maerz hat er die 3 Monatskuendigung schriftlich ausgesprochen, diese endet am 14. Juni. Im April hat er noch keine Miete bezahlt, hat er auch nicht vor, und er wird bevor die Kuendigung auslauft nach Deutschland umziehen. Kaution hat er nur die haelfte von 3 Monatsmieten hinterlegt, diese werde ich um den Laden wieder in Ordnung zu bringen brauchen, wie es im Vertrag steht soll er den Laden so verlassen wie angetroffen. Er hat in Deutschland Vergleich angemeldet bevor er nach Sizilien gekommen ist. Man hat ihn zwischenzeitlich nach Deutschland zurueckgerufen wegen anderer Schulden, er selbst erzaehlte mir wenn er diese nicht bezahle kommt er wegen Betrug und Untersclagung dran. Ich bin in meiner Gutmuetigkeit bestraft worden er kam ohne einen Pfennig und ohne Unterlagen hier an habe die ganzen Behoerdengaenge usw. fuer ihn erledigt und moechte jetzt wissen wie ich ihn zum Zahlen bringen soll.
Ich bitte Sie mir zu helfen.
Mit freundlichen Gruessen
Tina
Hallo Tinna,
das tut mir leid für dich und das liebe Geld, was hier hoppsgeht - aber so wie das aussieht, in diesem Fall sehe ich tiefschwarz für die Erfolgsmöglichkeiten.
Es geht ja nicht nur ums Recht, in solchen Fällen hat man ja auch in deutschen Normalverhältnissen schlechte Karten, wenns um Mietschulden geht.
So wie ich das einschätze geht es hier ohne Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro überhaupt nicht.
Es ist zuerst zu prüfen, ob es sich lohnt, für den Betrag um den es geht, noch gutes Geld hinterherzuwerfen und jahrelang zu prozessieren.
Ich fürchte nein, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Beste Grüße
quember
Hallo,
versuchen Sie es doch einmal ihm mit eine rRäumungsklage zu drohen. Sollte es wirklich nichts mehr zahlen, auf alle Fälle einen Rechtsanwalt nehmen, der die Räumungsklage einreicht, dann muss er zahlen. Im Fall, dass er nicht kann, wird notfalls gepfändet. Aber das geht nur über einen Rechtsanwalt
Hallo Tina,
ich befürchte, dass Sie keinen Cent sehen werden.
Wenn der Vertrag wirklich wasserfest ist, dann zeigen Sie ihn auf jeden Fall an. Ich weiß ja nicht, ob Sie nach italienischem oder deutschem Recht den Vertrag aufgesetzt haben. Sicher nach deutschem.
Lassen Sie sich von ihm nich bequatschen. Wahrscheinlich ist das seine Masche. Es gibt für Sie nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lassen alles, wie es ist und ärgern sich über ihn oder Sie zeigen ihn an. Wenn bei Gericht in Deutschland noch etwas von Ihnen dazu kommt, wird er möglicherweise einfahren. Ich gehe auch davon aus, dass er bereits vorbestraft ist.
Trotzdem würde ich Ihnen zu anwaltlicher Hilfe raten, auch wenn das etwas kostet. Da können Sie nichts falsch machen.
Viel Glück!
Katja
National kann man sich vor Gericht einen Vollstreckbaren Titel erklagen, den man dann sicherlich auch (zumindest in den Ländern die mitmachen) auf international erweitern kann, aber die Frage ist ob es erfol bringt, weil hat der Schuldner nichts, gibts auch nichts zu holen, leider. Selbst wenn der Titel national ist würde das reichen, irgenwann kommt jeder mal zurück und wenn der Titel an einem Gerichtsvollzieher weitergegeben wurde, kann der auch einen Haftbefehl erlassen für die Eidesstattliche Versicherung. Möglichkeiten gibt es viele, da solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen und schauen ob die kosten die dir vorerst entstehen überhaupt wieder reinzuholen sind.
Hierzu kann ich leider nicht verbindliches erzaehlen.Es haengt m.E. von Beweismittel ab, was du schriftlich in der Hand hast.Als erschwaerend trifft auf die finanzielle Lage des Betroffenen,ob er etwas zu pfaenden hat.
Belangt werden könnte er m.E. wg Vertraunsmissbrauch vielleicht bzw evl. des Betruges.