Interne Stellenausschreibung

Hallo liebe Geimeinde,

ich versuche meinen Zorn im Zaum zu halten da ich im Augenblick sehr aufgebracht bin.

Zu meiner Situation:
Ich bin seit 4 1/2 Jahren in einer Firma angestellt wo es vor 1 bis 2 Wochen zu einer internen Stellenausschreibung kam auf die ich mich beworben habe. Auf diese Stelle haben sich mit mir 4 Kollegen gemeldet. Vom Grundsatz her sind wir alle 4 quallifiziert genung für diese Stelle gewesen. Letzte Woche Freitag wurde die Entscheidung gefällt welche uns heute in Einzelgesprächen mitgeteilt wurde. Vom Logikansatz her hätte ein Kollege von mir die Stelle erhalten müssen der seit ca. 5 1/2 Jahren in dem Betrieb tätig ist und die Funktion in einem früheren Geschäftsverhältnis rund 6 Jahre ausgeführt hat. Da der besagte Kollege aber in seinem Bereich quasi unersetzbar ist fand ich meine Chancen garnicht schlecht. Heute hatte ich ein Gespräch mit 2 meiner Vorgesetzten wo mir mitgeteilt wurde das ich die Stelle nicht bekommen könnte da ich letztes Jahr 2 mal wegen einem Hexenschuss gefehlt habe (in der Tätigkeit kommt es maximal dazu das man einen PC Tower unter einen Tisch stellt) und aus Gesundheitlichen Gründen dafür nicht in Frage käme. Der besagte Kollege mit längerer Betriebszugehörigkeit und mehr Erfahrung wurde ebenfalls abgelehnt wobei ihm sein direkter Vorgesetzter keine Begründung geben konnte (Vorgesetzter war bei dem Entscheidungstreffen nicht anwesend). Zu guter letzt wurde die Stelle jetzt einem Kollgen vergeben der seit knapp 1 1/2 Jahren in der Firma tätig ist allerdings eine starkes freundschaftliches Verhältnis in Bezug auf die Entscheidenden Vorgestzten in dem Zeitraum aufbauen konnte.

Nun zu meiner Frage.

Ist diese Verhaltenweise rechtens? Das Sie aus moralischer Sicht nicht korrekt ist steht aus meiner Sicht garnicht in Frage.

Macht es für mich einen Sinn die Begründung für die Ablehung schriftlich einzuholen um für rechtliche Schritte vorbereitet zu sein, oder hat man in solch Situationen ohnehin schlechte Karten?

Hallo Kollegin oder Kollege,
es ist in der Tat Sache des Arbeitgebers, wen er für eine Stelle einstellt. Der „Nasenfaktor“ spielt da sicher auch oft eine Rolle.
Ein Betriebsrat kann unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Einstellung eines Arbeitnehmers zwar verhindern, aber in keinem Fall erzwingen.
Eine schriftliche Begründung der Entscheidung würde wenig Sinn machen und wird auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkein verweigert.
Laß den Kopf nicht hängen, versuche es später einfach noch mal.
Liebe Grüße, Johannes

Es macht leider keinen Sinn, da eine Begründung einzuholen, denn der AG entscheidet, wenn er für am Bsten auf dem Posten hält. Meist ist man dem AG dann ein Dorn im Auge, wenn man abgelehnt wird. Aber alle Vermuntunbgen oder internen Gespräche haben offisiell ohne Beweis keine Chance. Ein Tipp, wenn auch nicht ganz legal. Ein kleines Aufnahmegeraät zu solchen Gesprächen mit nehmen…

Hallo, auf diese schriftliche begründung bin ist sehr gespannt:wink:
ich würde es auf jedenfall machen. Was sagt denn der betriebsrat dazu?
LG
Maike

Hallo liebe Geimeinde,

Hallo,:

ich versuche meinen Zorn im Zaum zu halten da ich im
Augenblick sehr aufgebracht bin.

Zu meiner Situation:
Ich bin seit 4 1/2 Jahren in einer Firma angestellt wo es vor
1 bis 2 Wochen zu einer internen Stellenausschreibung kam auf
die ich mich beworben habe. Auf diese Stelle haben sich mit
mir 4 Kollegen gemeldet. Vom Grundsatz her sind wir alle 4
quallifiziert genung für diese Stelle gewesen. Letzte Woche
Freitag wurde die Entscheidung gefällt welche uns heute in
Einzelgesprächen mitgeteilt wurde. Vom Logikansatz her hätte
ein Kollege von mir die Stelle erhalten müssen der seit ca. 5
1/2 Jahren in dem Betrieb tätig ist und die Funktion in einem
früheren Geschäftsverhältnis rund 6 Jahre ausgeführt hat. Da
der besagte Kollege aber in seinem Bereich quasi unersetzbar
ist fand ich meine Chancen garnicht schlecht. Heute hatte ich
ein Gespräch mit 2 meiner Vorgesetzten wo mir mitgeteilt wurde
das ich die Stelle nicht bekommen könnte da ich letztes Jahr 2
mal wegen einem Hexenschuss gefehlt habe (in der Tätigkeit
kommt es maximal dazu das man einen PC Tower unter einen Tisch
stellt) und aus Gesundheitlichen Gründen dafür nicht in Frage
käme. Der besagte Kollege mit längerer Betriebszugehörigkeit
und mehr Erfahrung wurde ebenfalls abgelehnt wobei ihm sein
direkter Vorgesetzter keine Begründung geben konnte
(Vorgesetzter war bei dem Entscheidungstreffen nicht
anwesend). Zu guter letzt wurde die Stelle jetzt einem Kollgen
vergeben der seit knapp 1 1/2 Jahren in der Firma tätig ist
allerdings eine starkes freundschaftliches Verhältnis in Bezug
auf die Entscheidenden Vorgestzten in dem Zeitraum aufbauen
konnte.

Nun zu meiner Frage.

Ist diese Verhaltenweise rechtens? Das Sie aus moralischer
Sicht nicht korrekt ist steht aus meiner Sicht garnicht in
Frage.

Macht es für mich einen Sinn die Begründung für die Ablehung
schriftlich einzuholen um für rechtliche Schritte vorbereitet
zu sein, oder hat man in solch Situationen ohnehin schlechte
Karten?

Hallo,

ich möchte Dir gerne helfen, bin aber kein Fachmann! Wenn Dich meine Meinung interessiert, sie ist wie folgt!
Erstens: Du hast keine Chance, wenn Du nicht lückenlos beweisen kannst, das Du besser bist als der andere!
Zweitens: Deine Vorgesetzten haben sich ja schon abgesichert,Thema Belastung! Das wäre dann der Grund, warum der andere vorgezogen wird!
Drittens: Kann es sein, das der andere vielleicht wirklich besser ist?
Ich wünsche Dir alles Gute!
Oliver

Hallo,

dies zu beantworten ist relativ schwierig. Ich persönlich denke, dass es immer eine subjektive Sichtweise darauf gibt, wie solche Entscheidungen für Angestellte wirken. Ich kann Ihre Wut entscheiden.

Ich denke, dass es keine direkte Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen. Es gibt keine rechtlichen Grundsätze, die einen Arbeitgeber vorschreibt, welchen Mitarbeiter er zu nehmen hat. Ob er die Entscheidungen anhand der Betriebszugehörigkeit festlegen kann, finde ich schwierig. Ob er Ihnen die direkte richtige Begründung nennen muss, weiß ich nicht.

Es gibt ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, welches es regelt, wenn man sich diskriminiert fühlt.
Jedoch möchte ich Ihnen ans Herz legen, zu überlegen, ob es sich lohnt, hierfür eine Klage einzureichen. Denn es kann immer zu Schwierigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis kommen. Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt, lohnt es sich selten. Falls diese vorliegt, können Sie mit einem Anwalt über die rechtlichen Vorschriften sprechen. Über diese bin ich als Personaler evt. nicht vollständig informiert.

hallo,
nicht nur sie sondern alle bewerber sollten sich die grundlage der besetzung der stelle schriftlich geben lassen.

davon abgesehen wenn ich einen privates unternehmen hätte würde ich eine stelle mit dem besetzen dessen nase (da ich das risiko trage treffe ich auch die entscheidungen (auch falsche) und brauche mich nicht zu erklären) mir gefällt.

mitarbeiter die sich gerichtlich meiner entscheidung widersetzen würden früher oder später rausfliegen.

als arbeitnehmer würde ich mir mein vorgehen gut überlegen.

entweder nehme ich die entscheidung des arbeitgebers an und hoffe das ich beim nächsten mal berücksicht werde oder klage und versuch mit einer guten abfindung mich von diesem arbeitgeber zu trennen und mir einen arbeitgeber suchen der meine arbeit zu wertschätzen weiß.

Hallo,

Ist diese Verhaltenweise rechtens? Das Sie aus moralischer
Sicht nicht korrekt ist steht aus meiner Sicht garnicht in
Frage.

Macht es für mich einen Sinn die Begründung für die Ablehung
schriftlich einzuholen um für rechtliche Schritte vorbereitet
zu sein, oder hat man in solch Situationen ohnehin schlechte
Karten?

Zu 1: Hier wird nur beschrieben, welche Gründe (möglicherweise) zur Ablehnung einer Bewerbung geführt haben, nicht aber, welche Gründe für die Annahme gesprochen haben (die Vermutung: freundschaftliche Bande ist nichts weiter als eine Vermutung. Nicht zu belegen/beweisen und damit rechtlich nicht relevant)

  1. Ob eine Begründung schriftlich eingeholt werden kann, hängt davon ab, ob es in einer möglichen Betriebsvereinbarung gefordert wird. Gibt es keine BV, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, eine Ablehnung nicht schriftlich zu begründen

Zusätzlich: Selbst wenn sich jemand mit einer Klage auf einen neuen Arbeitsplatz positionieren werden könnte (was nicht geht!!), welche Vermutungen könnten dann für eine gute Zusammenarbeit in der Zukunft sprechen??

rambam

Hallo,

ich bitte um Entschuldigung, dass ich aus zeitlichen Gründen nur kurz antworten kann.

Falls es einen Betriebsrat o.ä. im Betrieb gibt, empfehle ich den Kontakt dort zu suchen.
Bei Stellenbesetzungen (intern oder extern) ist die „Eignung“ (z.B. Qualifikation) ein wesentliches und oft auch objektives Merkmal. Die „Beziehungsebene“ spielt zwar eine große Rolle, ist aber kaum anfechtbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo agentj

Tja, wollen Sie eine Gute oder eine Schlechte Antwort?

Die Schlechte ist, ich kann das nicht beurteilen, da ich ja nur Ihren Standpunkt kenne.

Die Gute ist, sie können etwas tun.
Wenn ich sage, gehen Sie zum Betriebsrat und legen Sie die Problematik auf den Tisch, werden Sie vermutlich sagen: „Betriebsrat?“

Fakt ist doch eins, und das haben Sie selbst gesagt.
Eigentlich hätte Ihr Kollege mit mehr Erfahrung den Job bekommen müssen, richtig?
Wie findet der es denn, hintergangen worden zu sein?
Sie haben also einen Verbündeten, das ist schonmal gut.
Wenn er so „unersetzbar“ ist wie Sie glauben, könnte er zumindest was dazu sagen, und das an einer Stelle, wo es hin gehört. Sollten Sie fürchten etwas zu sagen was gesagt werden müsste, um eine Erklärung zu verlangen, sind Sie bei der Zielauswahl evtl. auf dem Holzweg. Wenden Sie sich zunächst einmal an einen Teil der höheren Etage mit dem Sie gut können. Ob sie Die Worte „Bock und Gärtner“ verwenden, müssen sie danach entscheiden, wie gut Sie mit der gewählten Person können.
Wenn sie nur Spott ernten und belächelt werden, ist das definitiv für Ihr berufliches weiterkommen das falsche Unternehmen.

Hoffe Sie fahren nicht mit Vollgas in die Garage.
Bleiben Sie gekränkt diplomatisch, aber bestimmt!
Sie wollen ja etwas, nicht war?

mit freundlichen Grüßen
Cyborg

Hallo,
ich glaube nicht Ihnen eine befriedigende Antwort geben zu können, denn nach Ihrer Schilderung hat das Unternehmen erstmal korrekt gehandelt, dass sie die zu besetzende Stelle innerhalb des Unternehmens ausgeschrieben hat. Über die Besetzung entscheidet die Unternehmensführung, das ist nun mal leider so.
Ich sehe da keine Chance für Sie, dagegen anzugehen.
MfG
D.Kühn

Ich bin mit der Frage überfordert. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber natürlich zwischen den Bewerbern nach eigenem Gusto entscheiden. Er darf aber nicht diskriminieren. Hierbei kommt es auf die objektiven (!) Entscheidungskriterien an, die der Arbeitgeber als entscheidend genannt hat oder die aus anderen Gründen offensichtlich maßgebend waren. Wenn du im Zweifel beweisen kannst, dass du nur deshalb nicht genommen wurdest, weil du mal einen Hexenschuss hattest, sehe ich Chancen, dass du auf dem Klageweg erreichen kannst, dass du finanziell so gestellt wirst, als hättest du die Stelle bekommen. (Ich nehme an, dass du die Stelle selbst nicht mehr bekommen kannst, weil der Arbeitgeber den anderen Bewerber dann längst auf den Posten gesetzt hat.) Ohne anwaltliche (oder gewerkschaftliche) Hilfe wird es wohl nicht gehen, und ob du dich danach im Betrieb wohlfühlen wirst, mag auch offen sein.
Alternativ solltest du vielleicht prüfen, ob du dir nicht zu schade bist für einen Betrieb, der deine Qualitäten nicht zu schätzen weiß …

hallo, ein Betrieb muss grundsätzlich seine Entscheidung nicht begründen…aber du kannst ja versuchen,sie zu bekommen.machst du dir aber sicher keine freude mit.

Hallo agentj,
der Arbeitgeber ist frei in der Entscheidung, mit wem er die Stelle besetzt. Das ist ärgerlich, aber es ist eben so. Sorry!
Liebe Grüße
phantomin

Hi, hab extra ein paar Tage mit meiner Antwort gewartet, damit du deinen Frust und deine Enttäuschung ein wenig verarbeiten konntest und alles etwas klarer sehen kannst.

Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber bei einer Bewerberablehnung (egal ob interne oder externe Ausschreibung) keine Begründung liefern, warum er einen Bewerber nicht berücksichtigt. Du hast somit auch keinen Anspruch auf eine schriftliche Begründung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dein Arbeitgeber den Fehler machen würde und dir eine schriftliche Begründung liefern würde. Natürlich ist die mündlich vorgetragene Begründung rechtswidrig und wenn diese schriftlich vorläge, dann könnte man rechtlich dagegen vorgehen.
aber davon mal abgesehen, was erwartest du dir für einen Erfolg davon? Dein Arbeitgeber hat eine jüngere Kraft den erfahrenen vorgezogen, würdigt weder deine Erfahrung noch die deiner anderen langjährigen Kollegen. Aber ändert sich das, wenn du Stress machst? wohl kaum. Wenn du das Gefühl hast, dass dein Arbeitgeber dich nicht so würdigt, wie du es verdienst, dann solltest du mal über einen Arbeitsplatzwechsel nachdenken.
Viel Erfolg dabei
Gruß
Ally