Hallo,
gestern hat mir eine Kollegin mitgeteilt, dass ich intern versetzt werden soll. Offiziell weiß ich es also noch nicht, mache mir aber schon Gedanken darüber.
Ich bin Steuerfachangestellte, habe mein eigenes kleines Büro, und meine Aufgaben sind mehr internes, wie Bilanzen und Steuererklärungen überprüfen, Rechnungserstellung und kleine Buchhaltungen machen. Jetzt soll ich zu einer Kollegin an die Anmeldung gesetzt werden und auf meinen Platz soll ein Atubi. Ich befürchte, dass ich an der Anmeldung nicht mehr meine jetzigen Aufgaben Ausfuhren kann, dasn da ja Mädchen für alles ist…Kopien machen, Ablage, Kaffee kochen etc…normalerweise war das immer Azubi arbeit bei uns. Fühle mich hetzt etwas unter den Azubi gestellt…habe ich hier irgendwelche Rechte? Schriftliche Arbeitsverträge gibt es bei uns nicht…
Hallo, genau kenne ich mich nicht aus, aber ich weiss, daß soetwas normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt ist. Da ihr keinen habt (würd ich darauf bestehen, wo gibt es denn sowas noch heute?) könnte das gesetzliche Recht greifen. Google hierzu mal unter Arbeitsrecht.
Meiner Meinung nach bedarf es hierzu auch einer Änderungskündigung. Denn ich denke ja nicht, daß du fürs kopieren, Ablage machen und Kaffee kochen dasselbe Geld erhalten wirst.
Einen Tipp kann ich dir aber noch geben… geb nicht allzuviel auf Bürotratsch… sondern warte bis deine Vorgesetzten dies persönlich mit dir bereden und dir eine klare Ansage machen, was sich ändern wird und was nicht.
Viel Glück. LG
Hallo,
die meisten Arbeitsverträge regeln die interne Versetzung und erlauben dies, wenn die Situation es notwendig macht. Deine Situation ist als Aussenstehender, schwer einschätzbar, da du auch eher emotionale Informationen schreibst. Sicherlich ist es günstig das Gespräch mit der Geschäftsleitung zu suchen, da anscheinend bei Euch alles mündlich abläuft, obwohl dies für mich schwer nachvollziehbar ist, bei der Aufgabenbeschreibung, die du angibst. Denn Bilanzen zu überprüfen ist für meine Begriffe schon ein recht verantwortungsvoller Job, zumindest wenn gegengezeichnet werden muss. Verständlich, dass du dies nicht gegen die allgemeine Arbeit an der Anmeldung eintauschen möchtest. Ich persönlich, würde generell keine Jobs im kaufmännischen Bereich ohne Arbeitsvertrag annehmen. Ich kenne auch ehrlich gesagt keinen Steuerberater in unserer Stadt, der dies so machen würde. Ich fürchte, wenn du keine finanziellen Einbußen dadurch hinnehmen musst, wirst du dich kaum wehren können. Wie gesagt einfach das Gespräch suchen warum und wieso, wenn dies an dich herangetragen wird.
viel Glück
Milan
Danke für deine Antwort!
Ja das ist hier leider sehr altbacken. Leider war es in der Vergangenheit öfters so, dass Änderungen oder ähnliches nicht direkt durch die Chefin bekannt wurden…was das Gehalt angeht, kann ich nur hoffen, dass da keine Kürzung auf mich zukommt…ein stb auf dem Land zahlt nicht gerade gut…das Problem ist auch, dass dann an meinem neuen Arbeitsplatz nicht mal ein Drucker ist, und nichtmal Platz dafür ist. Also diverse Sachen können von dem Platz aus nichtmal bearbeitet werden.
Ich Frage mich auch immer noch, warum der Azubi unbedingt auf meinen Platz muss…ich glaube, sie wollen mich hier loswerden…
Hallo Daniela,
Dann gibt es wahrscheinlich auch keinen Betriebsrat, der bei einer Versetzung zustimmen müsste…
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber vorrübergehend immer auch eine andere Arbeitsaufgabe
Übertragen, wenn das Entgelt gleich bleibt.
Wenn die andere Tätigkeit dauerhaft übertragen werden soll, ist das Einverständnis des Arbeitnehmers einzuholen.
Wenn der Arbeitnehmer nicht zustimmt, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen gegen die der Arbeitnehmer klagen kann oder er unmittelbar dann doch die neue Tätigkeit an - sehr stark ist deine Position also nicht, ich würde jetzt erst mal abwarten bis man dich anspricht und dann im Gespräch versuchen zu klären, ob das vorrübergehend sein soll, was mit deinem Gehalt ist und wie deine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten aussehen - das Ergebnis würde ich dann schriftlich festhalten und mir vom Chef bestätigen lassen.
Hoffe, das hilft ein bisschen - viel Glück!
Naja, ich würde es erst dann als verbindlich ansehen, wenn die Chefin das direkt bekanntgegeben hat. Entweder persönlich oder schriftlich. Es kann ja sein, daß sie ihr Sprachrohr für allgemeine Dinge hat, aber ich glaube nicht, daß man soeinfach mit Gehaltskürzung umbesetzt werden kann, ohne das es der Chef selbst verkündet… Sonst könnt die ja jedes halbe Jahr kommen und weniger zahlen wollen, und lässt das durch jemanden ausrichten. Und wenn sie dich fürs gleiche Geld umbesetzen… dann machs einfach… soll der Azubi dann mal sehen ob er mit deinen Aufgaben fertig wird.
Andererseits, willst du da echt noch arbeiten wenn die so drauf sind? Hast du nicht die Möglichkeit, dich woanders zu bewerben? Meine Freundin ist auch Steuerfachangestellte und ich weiss, das die heillos unterbesetzt sind… bzw. einfach zu viel arbeit haben. Das wird doch bestimmt überall so sein…
Hallo,
natürlich hast du Rechte und somit dein Arbeitgeber Pflichten. Du solltest darauf bestehen, dass dein Chef mit dir über deine Versetzung spricht. Er sollte/muss dir erklären warum und wieso deine Versetzung notwendig ist. Aber wie das in klein Betrieben so ist, der Chef macht was er will und seine Mitarbeiter/Innen haben Angst um ihren Arbeitsplatz.
Ich rate dir, deinen Chef zur Rede stellen, vielleicht gibt es da ein Mißverständnis.
Wenn alles nichts nützt und du nicht an deinem alten Arbeitsplatz zurück kannst, solltest du an einem Arbeitgeberwechsel nachdenken, aber das ist leichter gesagt als getan.
Viel Glück
Jürgen
Hallo Daniela,
nichts ist schlimmer wie Bürofunk. Er verursacht durch Halbwissen eine große Unruhe unter den Mitarbeitern und auch teilweise Magenschmerzen.
Ich kann mich gut in Ihre Situation versetzen, habe aber keine 100% igen Rat.
Sie könnten:
Ihren Chef uf das Gerücht ansprechen und um ein aufklärendes Gespräch bitten.
Sie können abwarten und Tee trinken und haben weiterhin schlechte Gedanken.
Alles nicht sehr schön…
Ich würde abwarten, die Ruhe und Freundlichkeit bewahren, mich nicht auf weiteren Bürofunk kümmern!
Auch wenn Sie keinen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitsplatzbeschreibung haben, wird Sie Ihr Chef nicht grundlos an einen schlechteren AP setzen können.
Sollte es dennoch so kommen, bleibt Ihnen nur ein klärendes Gespräch oder ein Info-Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Leider kann ich nichts für Sie tun, sorry
Trotzkopf
Hallo, so lange die Versetzung noch nicht offiziell ist, können Sie gar nichts tun. Wenn es dann amtlich wäre, ist es mm besten Sie suchen das persönliche Gespräch mit dem Chef. Denn wenn sich an den vertraglichen Gegebenheiten (Gehalt usw.) nichts ändert oder es auch keine Änderungskündigung gibt, wird es schwierig hier etwas zu tun. Wenn es keine schriftlichen Arbeitsverträge gibt, dann ist das jetzt mal eine Gelegenheit auf ein Schriftstück hinzuweisen. Viele Erfolg und herzliche Grüße
Hallo,
zuerst einmal eine Anmerkung zum Arbeitsvertrag. Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. §2 Nachweisgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
Dann zu der internen Versetzung. Ohne Betriebsrat fürchte ich, sehen deine Chancen schlecht aus. Hier hilft nur ein Gespräch mit dem Vorgesetzten, wenn es tatsächlich zu einer internen Versetzung kommen sollte. Wenn die Arbeit dann keinen Spaß mehr macht, bleibt nur die Kündigung.
Hallo,
gestern hat mir eine Kollegin mitgeteilt, dass ich intern
versetzt werden soll.
Ich bin Steuerfachangestellte, habe mein eigenes kleines Büro,
und meine Aufgaben sind mehr internes, wie Bilanzen und
Steuererklärungen überprüfen, Rechnungserstellung und kleine
Buchhaltungen machen. Jetzt soll ich zu einer Kollegin an die
Anmeldung gesetzt werden und auf meinen Platz soll ein Atubi.
Fühle mich jetzt etwas
unter den Azubi gestellt…habe ich hier irgendwelche Rechte?
Schriftliche Arbeitsverträge gibt es bei uns nicht…
Hallo Daniela,
also im Grunde hast Du nicht viele Möglichkeiten. Es sei denn es gäbe eine Betriebsrat, aber das ist wohl nicht der Fall. Wenn doch, muss dieser Deiner Versetzung zustimmen und das sollte er nur dann machen, wenn Du auch einverstanden bist.
Ansonsten gilt das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ein Mitarbeiter ist nämlich weisungsgebunden hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Tätigkeit. D.h. der Arbeitgeber kann dies bestimmen. Die Tätigkeiten müssen allerdings zumutbar sein. Und zu diesem Wort „zumutbar“ gibt es unendlich viele Urteile. Letztendlich ist zumutbar, was in etwa dem Ausbildungsgang entspricht und in etwa die gleiche Bezahlung beinhaltet.
Allerdings gibt es das Nachweisgesetz. Danach muss es schriftliche Arbeitsverträge geben.
hallo
so wie du mir das schilderst kann dein chef dich versetzen wie er das für richtig findet…
ein gespräch mit deinem vorgestzten würde ich vorschlagen und mich nicht auf aussagen anderer verlassen…
alles gute
toi toi toi
Ahoi Daniela,
vorab einige Info´s zum Thema *kein schrifl. AV* …auch mündliche AV sind wirksam -allerdings ist der AG verpflichtet, die Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen (§ 2 Nachweisgesetz), wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, muss der AG zumindest eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen aushändigen.
Darunter fiele auch sowas wie;
Name u. Anschrift,
Beginn und Ende der Tätigkeit ( falls befristet),
Höhe und Auszahlungsdatum des Arbeitsentgeldes,
Urlaubsanspruch u. Sonderzahlungen u. a. auch der für Dich wichtigste Punkt;
Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der vom AN zu leistenden Tätigkeit.
Bei Meinungsverschiedenheiten haben es aber AN und AG schwer, zu beweisen, was tatsächlich vereinbart worden ist.
Somit liegt die Beweislast bei Dir.
Sollte es einen BR/Personalrat geben…muss dieser vor jeder Versetzung gehört werden.
IMHO; ich würde abwarten von wegen *hörensagen*…und sollte der Fall eintreten, mir eine Rechtsberatung suchen.
Jack
Hallo,
ich würde mir an Deiner Stelle keine all zu großen Sorgen machen. Da ich das Unternehmen nicht kenne ist es schwierig zu beurteilen. Wie war es denn in der Vergangenheit bei anderen Kollegen oder Kolleginnen als diese „versetzt“ wurden?
Obwohl Du keinen schriftl. Arbeitsvertag hast, hast Du einen münclichen Arbeitsvertrag. Es wurde ja zischen Dir und demjenigen der das Einstellungsgespräch geführt hat bzw. der der Dich eingestellt hat, etwas vereinbart!
In diesem Fall liegt bereits ein mündlicher Arbeitsvertrag vor, der auch beide Parteien zu Ihren Leistungen verpflichtet.
Welche Tätigkeiten wurden Dir da auferlegt?
Auf diese Tätigkeiten kannst Du Dich berufen.
Sollte es zur „Versetzung“ kommen, wird es ja ein Gespräch geben, wenn nicht, würde ich es mit dem Vorgesetzten suchen und die Punkte die Dich stören ansprechen -> offene Kommunikation!
Ich hoffe ich konnte Dir mit meiner Einschätzung bzw. Meinung etwas helfen!?
Gruß
Oliver
Hallo Daniela.85,
Nach dem Nachweisgesetz vom 20. 07. 1995 ist der Arbeitgeber verpfichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Wenn es bei Euch keine schriftlichen Arbeitsverträge gibt, würde ich einfach die derzeitigen Fakten schriftlich festhalten und mit dem Vorgesetzten über die Sachlage sprechen.
Nach § 82 Betriebssverfassungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer das Recht in betrieblichen Angelegenheiten die seine Person betreffen, mit den zuständigen Personen über seine Arbeit und die zukünftige Situation an seinem Arbeitsplatz zu reden.
Ich würde aber nicht das „Gerücht“ ansprechen, sondern einfach den Wunsch außern, über Deine Zukunft im Betrieb und über Deine Arbeit mit dem Vorgesetzten zu sprechen.
Mit freunlichen Grüßen
Josef Vogt
Hallo Daniela,
leider kann ich dir auf dem Gebiet nicht helfen.
Grüße Arbeitsrecht
Hallo Daniela.85,
ich kenne mich in der Materie nicht aus und kann Dir nicht helfen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss
Wagner
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Warte doch erstmal die offizielle Versetzung ab. Vielleicht war das ja nur ein schlechter Scherz der Kollegin. Viel Glück.
Hallo,
also wenn es keine schriftlichen Verträge gibt, dann würde ich an Ihrer stelle einen verlangen.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet.
Wenn es dann zu der Versetzung kommen sollte, dann sollten Sie Ihre Bedenken äußern und offen darüber sprechen. Das wird sicherlich Klarheit bringen.
Meistens macht man sich im Vorwege zuviele Gedanken.
Erstmal abwarten würde ich Ihnen raten…
Schönen Abend