Interner Buchungsfehler - Reiseveranstalter will Differenzbetrag via Inkassounternehmen fordern

Liebe Leserin/Lieber Leser
Diese Frage wurde wahrsheinlich falsch formatiert verschickt.

Angenommen man hätte im Internet eine Reise gebucht,
nicht vollständig bezahlt, aber als solche über eine E-Mail
als „vollständig bezahlt“ bestätigt bekommen und der
holländische Reiseveranstalter würde wegen interner
Buchungsfehler Monate später - nach beendeter Reise,
androhen ein Inkassounternehmen zu beauftragen,
die ausstehende Summe einzufordern,
stünde man dann in der Pflicht zu zahlen?

Danke!!!

Ja! owt
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Natürlich ist der buchende in der Pflicht, denn der akzeptiert einen Reisepreis zu zahlen. Dies unabhängig davon, ob der Veranstalter versehentlich davon ausgeht, dass der Kunde bereits bezahlt hat.

Die Sachlage ist sehr einfach: Veranstalter hat recht und der nicht zahlende ein Betrüger

Die Sachlage ist sehr einfach: Veranstalter hat recht

Ja.

und der
nicht zahlende ein Betrüger

Nein. Oder was genau an http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html siehst Du hier verwirklicht?

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