Liebe Leserin/Lieber Leser
Diese Frage wurde wahrsheinlich falsch formatiert verschickt.
Angenommen man hätte im Internet eine Reise gebucht,
nicht vollständig bezahlt, aber als solche über eine E-Mail
als „vollständig bezahlt“ bestätigt bekommen und der
holländische Reiseveranstalter würde wegen interner
Buchungsfehler Monate später - nach beendeter Reise,
androhen ein Inkassounternehmen zu beauftragen,
die ausstehende Summe einzufordern,
stünde man dann in der Pflicht zu zahlen?
Danke!!!