<small></small>Angenommen man hätte im Internet eine Reise gebucht, nicht vollständig bezahlt, aber als solche über eine E-Mail als „vollständig bezahlt“ bestätigt bekommen und der holländische Reiseveranstalter würde wegen interner Buchungsfehler Monate später - nach beendeter Reise, androhen ein Inkassounternehmen zu beauftragen, die ausstehende Summe einzufordern, stünde man dann in der Pflicht zu zahlen? Danke!!!!
Hallo,
du meinst, eine irrtümlich versandte E-Mail würde rechtswirksam eine Zahlungspflicht annulieren?
Hier bestand ja kein Irrtum über den Preis (wenn sich das Unternehmen verkalkuliert hätte, wäre das sein Problem).