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Hallo, bin ich hier im richtigen Brett?

ich möchte gerne wissen: welche Instanz überwacht die Pages auf internationaler Ebene?
Gibt es irgendwelche „Abmahnvereine“ oder die zb. Pages aus den Nachbarländern wegen fehlendem Impressun, AGBS, oder ähnlichem abmahnen?

Oder kann jeder Anwalt, der ein Manko irgendwo entdeckt, eine Abmahnung schicken.

Wo finde ich darüber Informationen?

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Danke,
Bastett

Moin

ich möchte gerne wissen: welche Instanz überwacht die Pages
auf internationaler Ebene?

Der Inhalt der Seiten wird gar nicht überwacht. Die technischen Details überwacht ICANN.

Gibt es irgendwelche „Abmahnvereine“ oder die zb. Pages aus
den Nachbarländern wegen fehlendem Impressun, AGBS, oder
ähnlichem abmahnen?

Nein.

(Die Regeln sind in jedem Land anders, die Endungen sind nicht an Länder gebunden und wo der Server steht weiss im Extremfall (verteiler Server) noch nichtmal der Admin)

Oder kann jeder Anwalt, der ein Manko irgendwo entdeckt, eine
Abmahnung schicken.

nein. Ein Anwalt kann immer nur im Auftrag eines Klienten arbeiten. Aber entsprechende Klienten und Anwälte finden sich schnell.

cu

Hallo,

bin ich hier im richtigen Brett?

denke schom

ich möchte gerne wissen: welche Instanz überwacht die Pages
auf internationaler Ebene?

s. pumpkin

Gibt es irgendwelche „Abmahnvereine“ oder die zb. Pages aus
den Nachbarländern wegen fehlendem Impressun, AGBS, oder
ähnlichem abmahnen?

Hier muss ich pumpkin etwas widersprechen. Es ist sicher richtig, das für ausländische Seiten primär das Recht des herkunftslandes gilt. Andererseits greift bei einer offensichtlichen geschäftlichen Betätigung in Deutschland (Indiz: deutschsprachige Seite, Bezug auf Dt. Normen, Bezug auf dt. Firmen, Ansprechpartner in D etc.) im Fall von des privatkundengeschäft (B2C) der Konsumentenschutz (AGB und Fernabgabe-§§). Das Problem ist dann allerdings die Umsetzbarkeit. Es ist sicher langwierig eine nur im Ausland ansässige Firma vorzuladen, v.a. diese Vorladung durchzusetzen. Bei in D ansässigen Geschäftsführern ausländischer Fa. (ich denke hier mal an den Ltd.- Hype) oder dt. Inhabern ausländischer Seiten (.com etc) wird die Sadche wieder einfacher.

Bei offensichtlich nicht primär für D bestimmte Seiten (Bsp.: englischsprachige HP einer US-Fa. mit Angebot intrernat. Versand) dürfte es schwer werden ein Schutzbedürfnis dt. Konsumenten und damit eine Gerichtsbarkeit in D abzuleiten

Oder kann jeder Anwalt, der ein Manko irgendwo entdeckt, eine
Abmahnung schicken.

schicken geht sicher, die Frage ist hier die Durchsetzbarkeit.

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Wenn man wüsste, worum es geht (als Dt. die dt. Richtlinien umgehen, Angebot eines echt ausländischen Unternehmens in D, weltweites Angebot einer ausländischen Fa.) könnte man die Sache besser einschätzen.

Ciao maxet.