hallo.ich wurde verklagt,das ich angeblich in einem forum jemanden im internet beschimpfe und beleidige.dieser account ist schon von mir,wurde aber nicht mehr benutzt .andere personen hatten auch den zugang (ex freundin ec) meine frage ,was kann mir vor gericht passieren.hat da einer eine meinung
Hallo fxhemp,
da ich nur studiere kann ich dir keine definitive Antwort geben und kostenlose Rechtsberatung ist illegal. Deshalb gehe ich jetzt von einem fiktiven Fall aus.
Also erstmal sollte man wissen ob es sich um eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Klage handelt.
Wenn jemand sicher ist, dass er die Beleidigung nicht selbst veranlasst hat und andere Zugang zu dem Account haben, muss derjenige das beweisen können. Das heißt derjenige sollte erst Mal herausfinden, wer dessen Account benutzt hat. Das wird die Person nicht ohne weiteres zugeben. Dann fordert man vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung von dieser Person ein.
Wenn jemand verklagt wird, dann sollte sich derjenige auf jeden Fall einen Rechtsbeistand suchen. Auch wenn jemand keine Rechtsschutzversicherung hat, kann er die Prozess- und Rechtsanwaltkosten als Schadensersatz vor Gericht geltend machen.
Fazit: Daher sollte man auf jeden Fall zum Anwalt gehen wenn man verklagt wird.
Hallo fxhemp,
da ich nur studiere kann ich dir keine definitive Antwort geben und kostenlose Rechtsberatung ist illegal. Deshalb gehe ich jetzt von einem fiktiven Fall aus.
Also erstmal sollte man wissen ob es sich um eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Klage handelt.
Wenn jemand sicher ist, dass er die Beleidigung nicht selbst veranlasst hat und andere Zugang zu dem Account haben, muss derjenige das beweisen können. Das heißt derjenige sollte erst Mal herausfinden, wer dessen Account benutzt hat. Das wird die Person nicht ohne weiteres zugeben. Dann fordert man vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung von dieser Person ein.
Wenn jemand verklagt wird, dann sollte sich derjenige auf jeden Fall einen Rechtsbeistand suchen. Auch wenn jemand keine Rechtsschutzversicherung hat, kann er die Prozess- und Rechtsanwaltkosten als Schadensersatz vor Gericht geltend machen.
Fazit: Daher sollte man auf jeden Fall zum Anwalt gehen wenn man verklagt wird…
ich wurde privat verklagt und von der gegenseite werde ich gezwungen eine unterlassungserklärung abzugeben,da ich dies nicht tat,wurde bei gericht klage erhoben.meine frage wäre,ob so etwas durch gehen kan
Bei einer Zivilklage gilt der Beibringungsgrundsatz. Jede Partei muss die für sie günstigen Umstände beweisen. Derjenige müsste beweisen, dass er die Aussage nicht getätigt hat. Wenn er das nicht kann würde wohl eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden müssen.
Es lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Rechtsanwalt, insb wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.
Pffuuhh… das ist gar nicht so einfach zu beantworten, da es ein ziemlich komplexes Thema ist. Ich werde mir daher erlauben, im Folgenden auf einige Interneseiten zu verweisen, in denen das Thema ziemlich ausführlich und verständlich erklärt und ausgeführt ist.
Zunächst erst mal kurz und bündig: Ja, dir kann was passieren. Ich weiß ja nicht, wie „schlimm“ der Fall ist und in wie weit er „breitgetreten“ wird, aber es könnte durchaus zu unangenehmen Folge für dich kommen.
Was dir angelasten werden könnte, ist nämlich die sogenannte Mitstörerhaftung.
Diese besagt folgendes:
Da die eigentlichen Rechteverletzer oftmals nicht identifizierbar oder greifbar sind, nimmt die Rechtsprechung zunehmend eine Mitstörerhaftung eines beteiligten Dritten an. Dabei verschwimmen häufig die einzelnen Grenzen und die exakten rechtlichen Voraussetzungen.
Allgemein formuliert haftet ein Dritter immer dann mit für die rechtswidrige Handlung einer anderen Person (= sog. Mitstörerhaftung), wenn der Dritte die tatsächliche Möglichkeit hatte, die Rechtsverletzung zu verhindern. Die Mitstörerhaftung ist verschuldenslos, d.h. es bedarf keiner Fahrlässigkeit des Dritten. Auch braucht der Dritte nach ständiger Rechtsprechung keine Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen zu haben.
Das heißt, auch wenn du selbst die entsprechenden Posts nicht verfasst hast, bist du verpflichtet auf deinen Account aufzupassen. Gerade in so einem Fall, wo du Kenntnis davon hast, dass andere Kenntnis von deinen Zugangsdaten haben und du davon ausgehen konntest, dass diejenigen dir nicht mehr so ganz wohlgesonnen sind, musstest du damit rechnen, dass diese „deinen Namen“ missbrauchen. So jedenfalls wird es dir ausgelegt werden können.
Ein ziemlich aufwändiger Weg wäre jetzt für dich, an den Betreiber des Forums heranzutreten und um Herausgabe bzw. Nachverfolgung der IP-Adresse zu bitten, der diese Postings zugewiesen werden können. Ich vermute mal, dass du dazu deinen Anwalt bemühen musst, da ich davon ausgehe, dass die dir diese Daten nicht so ohne Weiteres preisgeben.
Mit dieser IP-Adresse könntest du dann den Beweis antreten, dass nicht du der Verfasser des Textes bist, sondern jemand anderes, an den dann die eigentlich Klage weitergereicht werden könnte. Jedoch auch in dem Fall, wirst du wahrscheinlich leider um die oben erwähnte Mitstörerhaftung nicht herum kommen, nur wird das Strafmaß so - denke ich - erheblich geringer ausfallen. Wie schon gesagt, ich habe keine Ahnung, wie schwer der Fall ist und von welcher Strafe überhaupt die Rede ist.
Hier aber noch einige links, in denen du ein wenig stöbern und dich schlau machen kannst:
http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdie…
http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdie…
http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdie…
Allgemein sollte man sich bei der Nutzung von Internetforen erst einmal mit den jeweiligen Regeln vertraut machen: nämlich mit den Forenregeln. Leider werden diese zu selten gelesen, weil sie ja so lästig lang sind und vom Spaß abhalten. Aber es macht durchaus Sinn sie zu kennen und auch zu befolgen, denn die Betreiber haben sie nicht umsonst aufgesetzt, denn wie in dem Fall wieder zu erkennen: auch im anonymen Internet gelten unsere Gesetze und leider kann es da sehr schnell den Falschen treffen und dann ist eine Beweisführung immer sehr schwierig.
Sorry, das sollte nicht lehrmeisterisch klingen, aber man kann eben nicht oft genug darauf hinweisen, wie ich es oft genug miterlebt habe.
Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
Liebe Grüße
Ira
hey,ersteinmal vieln dank für die antwort.es geht nur um beleidigung (angeblich schlechter kaufmann und honk
)als nix wildes.ich glaube er will mir eins auswischen.ich kenne diesen typen und wir werden in diesem leben keine freunde mehr.da es in diesem fall noch keine rechtsprechung gibt,bin ich wohl auf den richter angewiesen.ich habe mir auch einen anwalt genommen,nur sagt er,er könne es so nicht anwenden da es sich um einen höchst persönlichen anspruch handele und somit keine unterlassungsklage nötig sei.alsogeht es um persönliche beleidigung.auch wurde von der gegenerischen seite bereits ein außergerichtlicher vergleich angeboten.der von mir abgelehnt wurde! der account wurd auch mittlerweile gelöscht…ich bin drauf und dran diesen typen wegen verleumdung zu verklagen…