Ich bin beim Lesen eines Gästebuches, das der Homepage einer Kollegin angeschlossen ist, dahintergekommen, dass ein Bekannter den Namen meines Mannes (Vor- und Familiennamen, voll ausgeschrieben!)für seine Yahoo - ID benutzt! Mein Mann interessiert sich weder für Computer, noch fürs Internet.
Ich habe den Bekannten aufgefordert, diese ID sofort zu löschen bzw. rückgängig zu machen.
Was kann ich tun, wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt?
Gibt es irgendwo im Internet eine Stelle, wo das nachzulesen wäre?
Ich bedanke mich herzlich für eure Auskünfte!
Helene
Hallo
siehe mal in den AGBs von Yahoo nach - demnach ist diese Praxis zumindest fragwürdig. Wenn unter falschem Namen Mist gebaut wird, ist dies eindeutig nicht zulässig. Wenn Du dafür ein Beispiel hast, schreibe einen Brief an Yahoo.
Andreas
Hallo, Andreas!
siehe mal in den AGBs von Yahoo nach
–hab ich gemacht, bin fündig geworden, daraufhin neuerliche Aufforderung zur Löschung - Entschuldigung - die Sache ist „gütlich“ bereinigt.
Danke! Helene
- demnach ist diese
Praxis zumindest fragwürdig. Wenn unter falschem Namen Mist
gebaut wird, ist dies eindeutig nicht zulässig. Wenn Du dafür
ein Beispiel hast, schreibe einen Brief an Yahoo.Andreas
Solltest Du ein BGB im Bücherschrank haben, dann schaue mal den § 12 BGB an. Ich denke, dieser ist so eindeutig, daß Du dem Bekannten auch noch nachträglich auf die Hühneraugen steigen könntest.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]